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Kategorie: Arbeitsrecht

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Anmerkungen zu Arbeitszeugnissen
 
Diese Arbeitszeugnisse sind mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern wie Arbeitnehmer konzipiert. Arbeitszeugnisse sind einer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Karriere. Von einigen absoluten Top-Positionen abgesehen, müssen bei jeder Bewerbung makellose Referenzen vorgelegt werden. Verlassen Arbeitnehmer ein Unternehmen, dann haben Sie ein Recht auf ein Zeugnis. Weitere Informationen ...
 

 
Anmerkungen zu den Klauseln in unseren Arbeitsverträgen
 

Diese Arbeitsverträge sind mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern konzipiert. Die Regelungsdichte ist dabei relativ hoch. Trotzdem wurden spezielle Klauseln (Dienstwagen, Betriebsvereinbarung, Wettbewerb, Dienstreise, Umzugskosten, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Internet usw.) nicht aufgenommen. Bei Interesse an derartigen Klauseln wird auf die separat angebotene Ergänzung, Besondere Klauseln im Arbeitsvertrag“ hingewiesen.

Einzelne Klauseln können aus dem Vertrag entfernt werden. Es müssen aber die in § 2 NachwG geforderten wesentlichen Arbeitsbedingungen geregelt bleiben. Beim Entfernen von Teilen einer Klausel ist Vorsicht geboten, da die betreffende Klausel dadurch insgesamt unwirksam werden könnte. Weitere Informationen ...

 

 
Anmerkungen zu den Klauseln im Freier-Mitarbeiter-Verträgen
 
Dieser Freier-Mitarbeiter-Vertrag ist mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern konzipiert. Wenn Sie für Teilaufgaben oder zeitlich abgrenzbare Projekte hochqualifiziertes Personal benötigen oder absehen können, dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, für bestimmte Tätigkeiten einen Mitarbeiter fest einzustellen oder wenn es schwierig ist, für diese Tätigkeiten einen geeigneten Mitarbeiter zu finden, bietet sich der Einsatz von freien Mitarbeitern an. Weitere Informationen ...
 

 
Anmerkungen zu den Klauseln in Praktikantenverträgen
 
Dieser Praktikumsvertrag ist mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern konzipiert. Die Beschäftigung von Praktikanten erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Als Praktikant wird herkömmlicher Weise eine Person bezeichnet, die für eine bestimmte Dauer in einem Betrieb tätig ist, um sich dort zur Vorbereitung auf einen Beruf die notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Häufig folgenlos unbeachtet bleiben dabei die gesetzlichen Vorschriften. Es empfiehlt sich aber - um spätere Probleme zu vermeiden - folgende Grundsätze zu beachten. Weitere Informationen ...
 

 
Anmerkungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
 

Dieser Zusatzvertrag: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern konzipiert.

Wettbewerbsverbote sollen verhindern, dass Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitgeber in Konkurrenz treten. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Wettbewerbsverboten im bestehenden Arbeitsverhältnis und Wettbewerbsverbote nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nachvertragliche Wettbewerbsverbote). Weitere Informationen ...

 
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