Zeugnisse werden unterschieden zwischen einem
einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
Ein Arbeitgeber hat die Pflicht, laut dem Bürgerlichen
Gesetzbuch, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu bescheinigen,
mit dem der Arbetnehmer keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt
hat. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig, d.h.
das Zeugnis darf keine für ungünstigen oder sogar
unwahren Aussagen enthalten.
Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses
- Angaben zu Person
- Ein- und Austrittsdatum
- Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion
- Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit
- Verantwortungsbereich
- Wechsel innerhalb des Unternehmens (mit Datum)
- evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung,
Prokura, etc.
- evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc.
- Angaben zur Firma
Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Besonders hervorzuhebende Leistungen
- Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
- persönliche Merkmale
- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter Auflösung
des Vertrages)
- Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel
der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich
- zukunftsweisende Abschiedsformel (" zu unserem Bedauern
... für die Zukunft wünschen wir ..." oder
ähnliches)
Was noch im qualifizierten Arbeitszeugnis beachtet
werden sollte
- In Zwischenzeugnissen werden Ihre wichtigen Schlüsselqualifikationen
und Kernkompetenzen oft nicht richtig erwähnt
- Gute Wünsche für eine berufliche und private
Zukunft müssen enthalten sein.
Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte
- Negative Beobachtungen und Bemerkungen
- Gehalt
- Kündigungsgründe
- Vorstrafen
- Abmahnungen
- Krankheiten
- Fehlzeiten
- Leistungsabfall
- Alkoholabhängigkeit
- Behinderungen
- Betriebsratstätigkeit
- Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt
am Seitenrand soll signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied
sind
- Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht
für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
- Religiöses
- Engagements
- Nebentätigkeiten
- Ehrenämter
- Urlaubs- und Fortbildungszeiten
- im Text darf nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder
gefettet werden.
Tipp: Was juristisch einwandfrei ist, muss
noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches
Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes
Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht
- nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches
Zeugnis. Deshalb ist es besser, dass der Arbeitgeber Ihnen
einen Zeugnisentwurf zur Stellungnahme vorlegt. Wenn Sie mit
dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem
(Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.
Die Geheimsprache der Zeugnisse
Auch wenn Ihr (Ex-) Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt,
kann die Sache für Sie übel ausgehen. Dann nämlich,
wenn Ihr Vorgesetzter mit den Feinheiten der Zeugnisgeheimsprache
nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen
zu bescheinigen, kann eine bestimmte Formulierung von anderen
Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden
werden.
Leider hat sich in Deutschland diese Geheimsprache in die
Zeugnisformulierung eingeschlichen. Mit dieser Geheimsprache
werden ungünstige Beurteilungen möglichst positiv
klingend gemacht, damit keine ungesetzlichen Aussagen über
den Arbeitnehmer getroffen werden.
Aber Achtung: Viele weitere Bewerbungsratgeber, die vorgeben
diese Codes entschlüsseln zu können, widersprechen
sich häufig in wesentlichen Teilen, so z.B., ob die Formulierung
"zu unserer vollsten Zufriedenheit" gegenüber
"zu unserer vollen Zufriedenheit" schlechter oder
besser zu bewerten ist.
Tipp: Falls Sie möchten, dass Ihr Zeugnis
nicht mit der Geheimcodesprache interpretiert wird, können
Sie folgende Formulierung vor den Schlusssatz im Zeugnis setzen
lassen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten
Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache"
würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der
Verfasser wiedergeben."
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