Wer seine Jobchancen verbessern oder sich weiterbilden
möchte, kann dies auf verschiedenste Art und Weise sowie auf
vielen Gebieten in Angriff nehmen. Zahlreiche Möglichkeiten
für einen beruflichen Neustart bieten sich auch im Bereich
der Sicherheitsbranche. Um zukünftig in die einzelnen Berufe
einzusteigen, bedarf es jedoch der vorherigen Absolvierung
der Sachkundeprüfung 34a GewO. Was es mit dieser Prüfung auf
sich hat, wer sie absolvieren muss, wie sich der Testablauf
gestaltet und weiteren Einzelheiten zu dem Thema bietet der
vorliegende Artikel.
Das Thema Sicherheit spielt im privaten Leben als auch in
der Arbeitswelt eine essenzielle Rolle. Auf dem Arbeitsplatz
sind Begriffe wie „Präventionsmaßnahmen“ und „Betriebskennzeichnungen“
bekannt. Die Gesundheit
und Arbeitssicherheit der Arbeitnehmer sollen damit gewährleistet
werden. Im gleichen Zug wird versucht, das Potential an Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten zu mindern. Das Thema Sicherheit bietet
allerdings noch eine andere Seite. Kunden, Passanten und ähnliche
Gruppen außerhalb eines bestimmten Betriebs oder Unternehmens
verdienen ebenfalls Schutz.
Das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbranche
zu denen Türsteher, Kaufhausdetektive und ähnliche Berufsgruppen
gehören. Warum nicht also die Sicherheitsbranche zum Arbeitgeber
machen? Wer auf der Suche nach neuen Berufschancen ist, findet
in diesem Sektor ein großes Portfolio an spannenden und fordernden
Aufgaben. Den Einstieg in diesen Berufszweig bietet die Sachkundeprüfung
nach § 34a Gewerbeordnung.
Tätigkeitsmöglichkeiten in der Sicherheitsbranche
Wie bereits deutlich wurde, ist das Thema Sicherheit sehr
vielseitig und facettenreich. Das macht die Ausübung eines
Berufes in diesem Sektor umso interessanter. Eine Vielzahl
an Berufen, Tätigkeiten und Ausbildungen sind in diesem Feld
vertreten:
- Verkehrsüberwachung
- City-Streife, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
oder Hausrechtsbereichen
- Detektiv in Kaufhäusern, Schutz vor Ladendieben
- Türsteher, Bewachung im Einlassbereich
- Sicherheitsfachkraft bei Events, Veranstaltungen, Clubs
etc.
- Leitende Position in der Bewachung von zugangsgeschützten
Großveranstaltungen, Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz
und Flüchtlingsunterkünften
- Mobile Überwachung
- Geld-Wert-Transporte
- Gesetzlicher Vertreter juristischer Personen, Leitung
eines Gewerbebetriebs
Um in diese Bereiche aktiv einzusteigen, benötigt es eine
bestandene Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a.
Was steckt hinter der Sachkundeprüfung 34a?
Die Sachkundeprüfung
34a ist eine Voraussetzung für die Security Ausbildung
und der Karriere in der Sicherheitsbranche. Sie wird als Grundlage
für eine geplante Selbstständigkeit auf dem Gebiet angesehen
als auch bei dem Wunsch für ein Bewachungsunternehmen arbeiten
zu wollen. Mithilfe der Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a
GewO werden die notwendigen umfassenden Kenntnisse für die
Gebiete Sicherheit und Bewachung nachgewiesen. Selbst der
Umgang mit Menschen und die Gefahrenabwehr werden dabei thematisiert.
Nötige Voraussetzungen – wer kann teilnehmen?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a können nahezu alle Personengruppen
durchführen. Arbeitssuchende und Geringqualifizierte können
sich dadurch weiterbilden und neue Berufschancen sichern.
Aber auch Berufsrückkehrer, Berufserfahrene, Selbstzahler
und Arbeitnehmer sowie Soldaten können die Sachkundeprüfung
34a absolvieren. Vorbereitungskurse auf Live-Online-Basis
bieten eine intensive Wissensvermittlung auf diesem Bereich.
Wer zudem eine gezielte Ausbildung als Sicherheitsfachkraft
anstrebt, muss neben zahlreichen Zusatzqualifikationen ebenfalls
die IHK-Sachkundeprüfung bestehen.
Behandelte Themengebiete der Sachkundeprüfung nach Paragraph
34a
Die Sachkundeprüfung testet das erlernte Wissen auf verschiedenen
Gebieten. So werden die Gefahrenabwehr, der Umgang mit Menschen,
sowie Sicherheit und Ordnung thematisiert. Zudem wird bei
der Prüfung der Paragraph 4 der Bewachungsverordnung herangezogen,
was eine Wissensabfrage in noch weiteren Themengebieten nach
sich zieht.
Die Prüfung behandelt demnach auch:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Gewerberecht und Recht zur Sicherheit und Ordnung im
öffentlichen Bereich
- Umgang mit Menschen, richtiges Verhalten in Gefahrensituationen,
Techniken zur Deeskalation in Konfliktsituationen
- Unfallverhütungsvorschriften für Sicherungs- und Wachdienste
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
Ablauf der Sachkundeprüfung
Die komplette Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil
mit einer Prüfungszeit von 120 Minuten und einem mündlichen
Teil von 15 Minuten. Die einzelnen Themengebiete werden dabei
unterschiedlich gewichtet.
Bei der Prüfung werden aus jedem Themengebiet eine bestimmte
Anzahl von Fragen gestellt. Die Zusammenstellung dieser übernimmt
die Industrie- und Handelskammer. Insgesamt werden für die
Beurteilung 72 Fragen herangezogen. Die maximale Punktzahl
liegt bei 100. Um die schriftliche Prüfung erfolgreich abzuschließen,
müssen mindestens 50 Punkte erreicht sein. Das Antwortprinzip
liegt bei Multiple-Choice, sodass gleich ein oder zwei korrekte
Antworten vorliegen können. Wer die schriftliche Prüfung besteht,
darf sich anschließend über die Zulassung zur mündlichen Prüfung
freuen.
Die einzelnen Themengebiete, die Anzahl der Fragen und deren
Gewichtung wird in der folgenden Darstellung genauer verdeutlicht.
Themengebiet |
Anzahl
der Fragen |
max.
zu erreichende Punkte |
|
|
|
Datenschutzrecht |
4 |
4 |
Gewerberecht
nach Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung |
4 |
4 |
Waffenrecht
nach dem Waffengesetz |
4 |
4 |
Recht
der öffentlichen Sicherheit |
4 |
8 |
Unfallverhütungsvorschriften |
8 |
8 |
Sicherheitstechnik |
8 |
8 |
Bürgerliches
Recht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch |
12 |
24 |
Straf-
und Strafverfahrensrecht |
12 |
24 |
Umgang
mit Menschen |
16 |
16 |
Der bisher entstandene Pool an Fragen wird stetig erweitert,
jedoch nicht für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Vorbereitungskurse
arbeiten demnach mit Fragestellungen, die sich an den Originalfragen
der IHK orientieren.
Gibt es Förderungen und eine mögliche Kostenübernahme durch
Dritte?
Die Vorbereitung und die Prüfung zum Erhalt des 34a-Scheins
selbst sind mit Kosten verbunden. Für die Prüfung bei er IHK
sind Kosten von 170 Euro vorgesehen. Bei Nichtbestehen und
gewünschter Prüfungswiederholung werden ebenfalls Gebühren
veranschlagt.
Die anfallenden Kosten müssen Interessenten jedoch nicht
unbedingt alleine tragen. In Absprache mit der Agentur für
Arbeit oder dem Jobcenter, besteht die Möglichkeiten, dass
die zu zahlenden Beträge anhand des Qualifizierungschancengesetzes
für die Vorbereitung als auch für die Sachkundeprüfung sogar
komplett übernommen werden.
Die berufliche Zukunft in der Sicherheitsbranche festigen
Die Sicherheitsbranche bietet ein breites Tätigkeitsfeld
mit den verschiedensten Aufgaben und Verantwortungen. Die
Tür zu den damit verbundenen Berufen öffnet zum einen die
Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung. Sie bildet eine
der Grundlagen um eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft
abzuschließen. Die Prüfung behandelt relevante Themen, wie
dem Umgang mit Menschen und Waffen, Recht, Sicherheitstechniken
und mehr.
Die Kosten für die Prüfung und Vorbereitung anhand von Kursen
muss dabei nicht vom Interessenten getragen werden. Das Vorhaben
sowie die Prüfung werden von der Agentur
für Arbeit und dem Jobcenter
unterstützt und gefördert.
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