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Arbeitsschutz: Sicherheits- und Betriebskennzeichnung – Informationen zu Vorschriften und Materialien

 

58862247: © stockyimages - Fotolia.com Die Sicherheits- und Betriebskennzeichnung dient in erster Linie zur Maximierung der Sicherheit auf betrieblichen Grundstücken. Betriebsbezogene Verkehrsschilder fördern beispielsweise den vorschriftsmäßigen Fahrzeugverkehr, während Warnhinweise sowohl Mitarbeiter als auch Personal, Lieferanten und Besucher vor Gefahren schützen. Zwar sind die mit einer ordentlichen Betriebskennzeichnung verbundenen Kosten nicht zu unterschätzen, aber die Investition lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Neben Zeiteinsparungen, wird Unfällen vorgebeugt und Personen- sowie Sachschäden lassen sich vermeiden. Der nachfolgende Artikel enthält Informationen zu Vorschriften und Tipps zum Kauf entsprechender Hinweisschilder.


Sicherheits- und Betriebskennzeichnung

Der Einsatz einer Sicherheitskennzeichnung in Form einer Beschilderung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 gilt bereits seit April 1995 und wurde durch die BGV A8 weiterentwickelt. Besonders markant geprägt wurden die neuen Vorschriften durch Anpassungen der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung, die in der DIN 4844-2 ersichtlich sind. Unternehmen erhalten damit ein flexibles System zur Kennzeichnung ihres betrieblichen Geländes. Mit Hilfe des Leitfadens und der darin enthaltenen klaren Vorgaben sollen kostspielige Fehlinvestitionen und Umrüstungsmaßnahmen vermieden werden.

Die neue BGV A8 beschreibt vier wesentliche Kernpunkte:

  1. Flucht- und Rettungspläne
  2. Aktuelle Sicherheitszeichnen
  3. Langnachleuchtende, bodennahe Sicherheitsleitsysteme nach BGR 216
  4. Rohrleitungskennzeichnung

Sicherheitszeichen müssen laut BGV A 8 im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz jederzeit erkennbar sein. Der Wirkungsbereich wird von Unternehmen oft kleiner eingeschätzt, als er tatsächlich ist. In der Unfallverhütungsvorschrift heißt es unter anderem: „Als Arbeitsplätze gelten z.B. auch Verkehrs- und Rettungswege, Sozialräume, Unterrichtsräume, Maschinenräume und Lagerbereiche.“

Hinweisschilder weisen auf Gefahren hin, dienen der Unfallprävention und können wichtige Verhaltensregeln aufzeigen. Außerdem kann mit Hilfe einer korrekten Betriebskennzeichnung aktiv zur zügigen Durchführung von Rettungsmaßnahmen beigetragen werden. Zur Verdeutlichung des Umfangs der Betriebskennzeichnung wurden einige Hinweisschilder-Typen aufgeführt:

  • Brandschutzzeichen
  • Rettungszeichen
  • Verbotsschilder
  • Gebotsschilder
  • Warnschilder
  • Strahlenschutz-Schilder
  • Elektrotechnik-Schilder
  • Betriebsbezogene Verkehrsschilder wie Parkschilder, Hinweise laut StVO
  • Gefahrgutkennzeichnung
  • Hinweisschilder zur Reststofftrennung
  • Rohrleitungskennzeichnung
  • Lagerkennzeichnung
  • Tragkraftschilder

Bezug von Hinweisschildern

Entscheidend beim Kauf von Hinweisschildern ist, dass diese den aktuellen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Ihre Konformität muss DIN- beziehungsweise EU-Norm entsprechen. Dabei ist auf individuelle Regelungen zu achten. Bezüglich der Rohrleitungskennzeichnungspflicht beispielsweise muss die Beschilderung der DIN 2403 entsprechen. Die Gefahrstoffkennzeichnung muss dagegen nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) und dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) erfolgen. Flucht- und Rettungspläne dagegen unterliegen der DIN 4844-3. Die Individualität der Vorschriften ist daher nicht zu unterschätzen.

Gleichzeitig sollten sich die Schilder durch eine sorgfältige Verarbeitung, langlebige Materialien und eine praktische Montage auszeichnen. Je nach Einsatzzweck sind wetterfeste Oberflächen unverzichtbar. Betriebskennzeichnungsschilder werden im regionalen Fachhandel sowie in verschiedenen Onlineshops nach den gesetzlichen Vorschriften verkauft.

Unfallstatistiken nutzen

Arbeitsunfälle sind leider keine Seltenheit. Allein im Jahr 2017 wurden in Deutschland über 877.000 Arbeitsunfälle gemeldet. Dies geht aus einer Statistik unter statista.com hervor. Die Zahlen sind zwar leicht rückläufig, doch die Schwere der Unfälle ist teilweise markant. 422 tödliche Arbeitsunfälle bestätigen, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Mit der Betriebskennzeichnung leisten Unternehmen bereits einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit. Außerdem können Unfälle und Gefährdungen aktiv reduziert werden, indem eine Unfallstatistik eingeführt wird. Damit werden Gefährdungsschwerpunkte erkennbar und Unfallursachen analysierbar. Durch das Festhalten definierter Kennzahlen wie Art und Schwere des Unfalls, der exakte Standort sowie Unfallhergang lassen sich vorbeugende Maßnahmen erarbeiten und präventive Lösungen entwickeln.

Weitere Hilfen zum Arbeitsschutz

Neben Kennzeichnungen und Schildern gibt es noch eine ganze Reihe anderer Hilfsmittel um den Arbeitsschutz zu verbessern. Die Bandbreite geht über Schutzmaßnahmen, die den eigenen Körper schützen bis zu Schutzeinrichtungen die materielle Güter und Waren vor Beschädigung oder Zerstörung schützen. Unter Engelbert Strauss finden sie essentielle Produkte für den persönlichen Arbeitsschutz. Neben Arbeitshandschuhen, Augenschutzbrillen oder Atemschutz stehen Erste Hilfe Produkte zur Auswahl.

 

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