Die Schwangerschaft ist eine der aufregendsten
Zeiten im Leben einer Frau. In ihrem Körper wächst
ein neues Lebewesen heran, auf das sich die Familie bereits
zu diesem Zeitpunkt vollständig konzentriert. Jene Phase
ist sehr intensiv, die Familie freut sich auf den Zuwachs
und blickt motiviert der Zukunft entgegen. Nun braucht die
werdende Mutter die Unterstützung aller Familienmitglieder,
ihrer Freunde und ihrer Arbeitsstelle. Sie muss sich sicher
fühlen und nach der Schwangerschaft und dem anschließenden
Mutterschutz wieder in den Beruf zurückgehen können.
Was ganz selbstverständlich klingt, entpuppt sich in
der Realität als echte Herausforderung. Viele Arbeitgeber
zeigen sich nicht offen für Mütter im Berufsleben
– an einige Gesetze müssen sie sich dennoch halten.
Schwangeren Frauen steht ein besonderer Kündigungsschutz
zu, auch
wenn man beim Bewerbungsgespräch bereits schwanger ist.
Nach diesem erhält die werdende Mutter mit dem Eintritt
in die Zeit der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz
für vier Monate ab dem Zeitpunkt der Entbindung. Nicht
selten bemerkt die Frau ihre Schwangerschaft erst nach einer
Weile. Hat sie kurz zuvor eine Kündigung erhalten, so
kann sie ihre Zeit in der vorhandenen Stelle durch die Abgabe
eines Beweises für das Vorliegen der Schwangerschaft
um vier Monate hinauszögern. Hier sieht der Gesetzgeber
das Erfüllen der Beweispflicht nach spätestens zwei
Wochen vor. Ausnahmen: Gibt es einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag,
so liegt die Erfüllung des Kündigungsschutzes in
der Kulanz des Arbeitgebers. Generell bezieht sich der Schutz
jedoch auf alle Arbeitsverträge, Berufsgruppen und Personen
jeden Alters. Darüber hinaus gelten bei Tot- und Fehlgeburten
Sonderbestimmungen. Liegt das Gewicht der Totgeburt bei mindestens
500 g, so steht der Frau der Kündigungsschutz zu. Unterhalb
des Gewichts oder bei einer Fehlgeburt innerhalb der ersten
12 Schwangerschaftswochen können Betroffene vom viermonatigen
Kündigungsschutz keinen Gebrauch machen.
Sinnvolle Regelungen zum Schutz von Mutter und Kind während
der Arbeit
Das Gesetz verbietet dem Arbeitgeber eine werdende Mutter
ab einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis zur
Entbindung zu beschäftigen. Dadurch gewährleistet
der Gesetzgeber den Schutz von Mutter und Kind als auch den
natürlichen Schwangerschaftsverlauf (keine vorzeitige
Geburt oder eine Fehlgeburt). Spricht sich die schwangere
Mitarbeiterin gegen dieses Arbeitsverbot aus, hat sie die
Möglichkeit zum weiteren Einsatz ihrer Arbeitskraft.
Allerdings ist vor allem bei körperlich schweren oder
geistig anspruchsvollen Tätigkeiten von einer weiteren
Arbeit abzusehen. Gleiches gilt für den Zeitpunkt nach
der Entbindung zu. Der Körper befindet sich im folgenden
Zeitraum in einem Veränderungsprozess. Er passt sich
den normalen Bedingungen an und erlangt zunehmend seine Kraft
zurück. Da das nicht binnen weniger Tage geht, gilt für
Mütter nach der Entbindung ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot.
Sofern das Kind medizinisch gesehen zu früh zur Welt
kam und/oder Behinderungen aufweist, schreibt der Gesetzgeber
eine zwölfwöchige Schutzphase vor.
Einige Berufe gehen mit starken Belastungen einher –
unabhängig von einer Schwangerschaft. Steht die Angestellte
am Fließband, verrichtet sie Akkordarbeit, hantiert
sie mit bedenklichen Chemikalien oder muss sie sich körperlich
stark anstrengen, erhält sie durch ein medizinisches
Gutachten im Falle einer Schwangerschaft eine Freistellung
von derartigen Tätigkeiten. Dazu bestätigt
der Arzt die Gefahr für Mutter und Kind – sofern
die Arbeit im gewohnten Maße fortgesetzt wird. Interessanterweise
greift jenes Gesetz nicht ausschließlich bei Schwangeren.
Stillende Mütter profitieren ebenso davon. Schließlich
wirkt sich Stress auf die Muttermilch aus und genau diese
enthält wichtige Antikörper, die das Kind vor Krankheiten
schützen und sein Immunsystem stärken.
Finanzielle Leistungen für Schwangere
Jede Mutter sieht sich fortan mit doppelten Ausgaben konfrontiert.
Ist sie die Allein-Verdienerin des Haushalts, braucht sie
Entlastungen in Form von Leistungen durch Staat und bestimmte
Institute. Werdende Mütter erhalten – sofern sie
der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören
– alle während der Schwangerschaft und der Entbindung
erforderlichen Untersuchungen und Medikamente ohne eine Zuzahlung.
Jene Leistung schließt gleichzeitig die Nachsorge von
Mutter und Kind ein. Besonders für Erst-Mütter trägt
diese Leistung eine große Bedeutung. Sie brauchen Hilfe,
Beratung und anfängliche Unterstützung bei der Versorgung
ihres Kindes und erhalten diese ohne weitere Kosten.
In Deutschland scheiden sich die Geister immer mehr. Die
Schere zwischen Armut und Reichtum öffnet sich immer
weiter und so gibt es schon jetzt einige Menschen, die sich
eine Krankenversicherung nicht mehr leisten können. Bei
ihnen häufen sich die monatlichen Beiträge an und
katapultieren sie in den Schuldenturm. Damit das ungeborene
Kind und natürlich auch die Mutter während der Schwangerschaft
dennoch geschützt sind, erhalten sie die Leistung der
Krankenkasse über die Sozialhilfe. Für viele Frauen
ist der Gang zum Sozialamt nicht leicht. Andere sind mit der
Situation überfordert und benötigen bereits beim
Ausfüllen der Anträge und bei der Organisation des
Alltags Unterstützung. Auch hierbei hilft der Staat.
Arbeit für Mütter – Verträge in kurzer
Zeit aufsetzen
Wer eine baldige Mama auf ihrem Werdegang begleitend unterstützen
will, schafft ihr als Arbeitgeber Raum für eine Tätigkeit
oder sichert ihr für die Zeit nach der Entbindung einen
Platz im eigenen Unternehmen zu. Das entlastet die Frau ungemein.
Sie erhält dadurch die gedankliche Freiheit sich von
nun an dem neuen Erdenbürger zu widmen und weiß
sich und ihr Kind auch nach Beendigung des Mutterschutzes
optimal abgesichert.
Vorwiegend kleinere Betriebe tun sich mit dem Einstellen
einer Schwangeren schwer. Sie kennen sich nicht mit den gesetzlichen
Bestimmungen aus und fürchten für sich Nachteile.
Auch das Aufsetzen eines Vertrages gehört aufgrund der
geringen Mitarbeiteranzahl nicht zu ihren Kernkompetenzen.
Im Internet gibt es daher Anbieter von Verträgen jeglicher
Art. Ob Arbeitsverträge,
Stellenbeschreibungen, Kündigungen, Arbeitszeugnisse
oder andere Schriftstücke mit zumeist formellem Inhalt
– auf jenen Homepages gibt es alle Formen und weiterhin
die Rechts-
und Steuerberatung vom Fachpersonal.
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