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Was regelt das Arbeitsrecht?

 

Die Arbeitszeit - was gehört dazu, was nicht und wie wird sie fair abgerechnet?

Die Arbeitszeit ist einer der wichtigsten Punkte, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden müssen. Sie ist nicht nur für die Festlegung wichtig, wann Angestellte im Betrieb anwesend sein müssen. Sie ist eine wichtige Größe für die faire Entlohnung des Mitarbeiters.

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/fu%C3%9Fball-soccer-europe-europa-uefa-2697618/Was regelt das Arbeitsrecht?

Im Zentrum der rechtlichen Bestimmungen steht das Arbeitszeitgesetz. Es regelt unter anderem, dass erwachsene Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten dürfen. Dabei lässt das Gesetz jedoch eine gewisse Flexibilität zu. Der Gesetzgeber verlangt nur, dass die Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Zeiten von Forderungen nach einer Vier-Tage-Woche ist interessant, dass das Arbeitszeitgesetz eine Sechs-Tage-Woche erlaubt.

Im Rahmen dieser Vorgaben schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, in dem individuelle Vereinbarungen getroffen werden können. Dazu zählen auch der Urlaubsanspruch, die Vergütung und eine Überstundenregelung. Nicht erlaubt ist eine Regelung, dass Mehrarbeit bereits pauschal mit dem Gehalt abgegolten ist. Sie muss also bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Eine Ausnahme ist, wenn eine begrenzte Zahl von Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Bei hoch bezahlten leitenden Angestellten ist es zulässig, dass Überstunden mit dem Pauschalgehalt abgegolten sind.

Die Arbeitszeit dokumentiert werden

Um Streit bei der Vergütung zu vermeiden, ist eine korrekte Abrechnung notwendig. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 in dieser Beziehung ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach sind alle Mitgliedsstaaten der EU angehalten, Arbeitgeber zur Bereitstellung einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Dies hat das deutsche Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022 bestätigt. Was sich zunächst nach einem bürokratischen Mehraufwand anhört, hat durchaus auch Chancen für die Unternehmen.
Eine moderne Zeiterfassung sorgt im Unternehmen für keinen großen Verwaltungsaufwand. Die Registrierung der Arbeitszeit erfolgt vollautomatisch.

Die Mitarbeiter melden sich dazu an einem Terminal, am PC oder mit einer App digital an und nach der Arbeit ab. So ist eine genaue Erfassung gewährleistet. Manager erhalten auf Knopfdruck zahlreiche Auswertungen über die Anwesenheit, Krankheits- und Urlaubstage sowie viele weitere nützliche Statistiken. Die Arbeitszeiterfassung wird auf diese Weise zum Bestandteil des innerbetrieblichen Controllings. Nicht zuletzt garantiert sie eine faire Abrechnung der Leistung von Mitarbeitern. Dies wiederum honorieren diese mit einer hohen Motivation.

Unsere Arbeitswelt verändert sich aktuell rasant. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten ganz oder zeitweise im Homeoffice. Eine webbasierte Zeiterfassung gewährleistet auch in diesem Punkt eine genaue Abrechnung. Dies gilt ebenfalls für Dienstreisen und andere Außer-Haus-Termine.

Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht

Die Arbeitszeit ist in Deutschland umfangreich geregelt. So muss der Arbeitgeber bei der täglichen Arbeitszeit von sechs bis acht Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einräumen. Diese gehört jedoch nicht zu Arbeitszeit. Anders ist dies bei sogenannten Kurzpausen, etwa bei:

  • Toilettengängen
  • Bildschirmpausen
  • kurzen Dehnübungen


Diese Unterbrechungen müssen vergütet werden. Hier muss sich der Arbeitnehmer also nicht ausbuchen. Anders liegt der Fall bei einer Raucherpause. Sie muss das Unternehmen nicht vergüten. Dies gilt auch, wenn am Aschenbecher über betriebliche Themen gesprochen wird. Zur Arbeitszeit zählen dagegen:

  • die Rüstzeit, etwa das Hochfahren des PC
  • die Umkleidezeit, wenn Berufsbekleidung erforderlich ist
  • Dienstreisen
  • Fort- und Weiterbildung
  • Bereitschaftsdienst

Die Rufbereitschaft wird dagegen nur vergütet, wenn der Mitarbeiter tatsächlich tätig werden muss. Der Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit.

Bildquelle: Pixabay

 

Weitere Informationen:
 
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