Die Arbeitszeit - was gehört dazu, was nicht und wie
wird sie fair abgerechnet?
Die Arbeitszeit ist einer der wichtigsten Punkte, die zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden müssen. Sie ist
nicht nur für die Festlegung wichtig, wann Angestellte im
Betrieb anwesend sein müssen. Sie ist eine wichtige Größe
für die faire Entlohnung des Mitarbeiters.
Was
regelt das Arbeitsrecht?
Im Zentrum der rechtlichen Bestimmungen steht das Arbeitszeitgesetz.
Es regelt unter anderem, dass erwachsene Arbeitnehmer nicht
mehr als acht Stunden am Tag arbeiten dürfen. Dabei lässt
das Gesetz jedoch eine gewisse Flexibilität zu. Der Gesetzgeber
verlangt nur, dass die Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen
im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Zeiten
von Forderungen nach einer Vier-Tage-Woche ist interessant,
dass das Arbeitszeitgesetz eine Sechs-Tage-Woche
erlaubt.
Im Rahmen dieser Vorgaben schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
einen Arbeitsvertrag,
in dem individuelle Vereinbarungen getroffen werden können.
Dazu zählen auch der Urlaubsanspruch, die Vergütung und eine
Überstundenregelung. Nicht erlaubt ist eine Regelung, dass
Mehrarbeit bereits pauschal mit dem Gehalt abgegolten ist.
Sie muss also bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Eine Ausnahme ist, wenn eine begrenzte Zahl von Überstunden
im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Bei hoch bezahlten leitenden
Angestellten ist es zulässig, dass Überstunden mit dem Pauschalgehalt
abgegolten sind.
Die Arbeitszeit dokumentiert werden
Um Streit bei der Vergütung zu vermeiden, ist eine korrekte
Abrechnung notwendig. Der Europäische Gerichtshof hat 2019
in dieser Beziehung ein wegweisendes Urteil gesprochen. Demnach
sind alle Mitgliedsstaaten der EU angehalten, Arbeitgeber
zur Bereitstellung einer Arbeitszeiterfassung zu verpflichten.
Dies hat das deutsche Bundesarbeitsgericht am 13. September
2022 bestätigt. Was sich zunächst nach einem bürokratischen
Mehraufwand anhört, hat durchaus auch Chancen für die Unternehmen.
Eine moderne
Zeiterfassung sorgt im Unternehmen für keinen großen Verwaltungsaufwand.
Die Registrierung der Arbeitszeit erfolgt vollautomatisch.
Die Mitarbeiter melden sich dazu an einem Terminal, am PC
oder mit einer App digital an und nach der Arbeit ab. So ist
eine genaue Erfassung gewährleistet. Manager erhalten auf
Knopfdruck zahlreiche Auswertungen über die Anwesenheit, Krankheits-
und Urlaubstage sowie viele weitere nützliche Statistiken.
Die Arbeitszeiterfassung wird auf diese Weise zum Bestandteil
des innerbetrieblichen Controllings. Nicht zuletzt garantiert
sie eine faire Abrechnung der Leistung von Mitarbeitern. Dies
wiederum honorieren diese mit einer hohen Motivation.
Unsere Arbeitswelt verändert sich aktuell rasant. Immer mehr
Arbeitnehmer arbeiten ganz oder zeitweise im Homeoffice. Eine
webbasierte Zeiterfassung gewährleistet auch in diesem Punkt
eine genaue Abrechnung. Dies gilt ebenfalls für Dienstreisen
und andere Außer-Haus-Termine.
Was gehört zur Arbeitszeit und was nicht
Die Arbeitszeit ist in Deutschland umfangreich geregelt.
So muss der Arbeitgeber bei der täglichen Arbeitszeit von
sechs bis acht Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten
einräumen. Diese gehört jedoch nicht zu Arbeitszeit. Anders
ist dies bei sogenannten Kurzpausen, etwa bei:
- Toilettengängen
- Bildschirmpausen
- kurzen Dehnübungen
Diese Unterbrechungen müssen vergütet werden. Hier muss sich
der Arbeitnehmer also nicht ausbuchen. Anders liegt der Fall
bei einer Raucherpause. Sie muss das Unternehmen nicht
vergüten. Dies gilt auch, wenn am Aschenbecher über betriebliche
Themen gesprochen wird. Zur Arbeitszeit zählen dagegen:
- die Rüstzeit, etwa das Hochfahren des PC
- die Umkleidezeit, wenn Berufsbekleidung erforderlich ist
- Dienstreisen
- Fort- und Weiterbildung
- Bereitschaftsdienst
Die Rufbereitschaft wird dagegen nur vergütet, wenn der Mitarbeiter
tatsächlich tätig werden muss. Der Arbeitsweg zählt nicht
zur Arbeitszeit.
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