Gebührenverordnung
für Steuerberater: Tabellenband mit Schnellübersicht
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Gebührenverordnung für Steuerberater:
Tabellenband mit Schnellübersicht
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Mit allen Tabellen und 10tel-Gebühren, Erläuterungen,
vielen Tipps und Beispielen, Schnellübersicht
Das neue Jahressteuergesetz ändert 21 Vorschriften
der StBGebV. Hierzu das Wichtigste in Kürze: Geändert
sind die Anforderungen an die Vergütungsvereinbarung.
Sie darf künftig auch andere Vereinbarungen enthalten
(z. B. den Beratungsvertrag). Sie müssen im Vordruck
nur deutlich abgesetzt sein. In der Vereinbarung müssen
nun die Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt werden,
für die die Vereinbarung gelten soll. Geändert
wurden auch die Kriterien, nach denen die Gebühren
zu bemessen sind. Besonders erwähnt sind jetzt die „Einkommens-
und Vermögensverhältnisse“. Der Pauschsatz
für Telekommunikationsdienstleistungen (Port, Telefon)
wurde erhöht von 15 auf 20 %. Die Schreibauslagen
heißen jetzt Dokumentenpauschale. Für Pkw-Fahrten
dürfen künftig 30 Ct., statt bisher 27 Ct. berechnet
werden. Das Tage- und Abwesenheitsgeld ist erhöht
von 15 auf 20 €, von 31 auf 35 und von 56 auf 60 €.
Dann wird noch eine ganze Reihe von Gebührenansätzen
geändert, neu gefasst bzw. eingefügt. Im Einspruchsverfahren
entfallen die Besprechungsgebühr und die Beweisaufnahmegebühr.
Dafür wurde der Rahmen für die Geschäftsgebühr
auf 25/10 erweitert. Der neue Schwellenwert führt
zu einer deutlich verbesserten Gebühr. Die Tabellen
wurden nicht geändert. Die Neufassung ist anzuwenden
auf – Angelegenheiten, mit deren Bearbeitung der
Steuerberater nach dem 31.12.2006 begonnen hat und – bei
Vertretung vor dem Finanzamt, wenn das Verfahren nach dem
31.12.2006 begonnen hat. Bestehen längerfristige,
schriftliche Vereinbarungen, so kann die Anwendung der
Neufassung längstens zwei Jahre hinausgeschoben werden. |