In 2010 gibt es zahlreiche Neuerungen, die
ab Januar 2010 in Kraft treten. Die wichtigsten
Änderungen
im Überblick:
1. Abschreibungen
Ab dem Jahreswechsel gilt ein Wahlrecht für die Abschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter. Firmenchefs haben in der Folge die Wahl: Entweder sie
behalten das bisherige Verfahren bei (Anschaffungen bis zu einem Nettowert
von 150 Euro werden sofort abgeschrieben, Anschaffungen zwischen 150,01 Euro
und 1000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst, der über fünf
Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird).
Oder sie schreiben künftig alle Einkäufe bis 410
Euro sofort ab und notieren alle Güter, deren Wert 150
Euro übersteigt, in einer separaten Auflistung.
2. Erbschaftsteuer
Die Belastungen im Erbfall sinken für Geschwister und deren Kinder, die
sich in der Steuerklasse II befinden. So werden bei einer Erbschaft bis zu
einem Wert von 52.000 Euro nur noch 15 Prozent fällig (bisher: 30 Prozent),
bis 256.000 Euro 20 Prozent (bisher 30 Prozent). Der Freibetrag in Höhe
von 20.000 Euro bleibt unverändert.
3. Gewerbesteuer
Um die Gewerbesteuer zu berechnen, werden seit 2008 auch Zinsen, Mieten, Pachten,
Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Ab 2010 wird der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten für Immobilien
von bisher 65 Prozent auf nun 50 Prozent reduziert.
4. Nachfolge
Ab Silvester bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens
steuerfrei, wenn der Nachfolger das Unternehmen weitere fünf Jahre (bisher:
sieben Jahre) fortführt. In diesem Zeitraum darf die kumulierte Lohnsumme
allerdings nicht unter 400 Prozent (alt: 650 Prozent) der Ausgangssumme sinken.
Diese Regelung gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 (alt: zehn) Mitarbeitern.
Das gesamte Betriebsvermögen bleibt für den Nachfolger
steuerfrei, wenn der Junior die Firma weitere sieben Jahre
führt und die Lohnsumme am Ende nicht unter 700 Prozent
(alt: 1000 Prozent) der Ausgangssumme sinkt. Auch diese Neuerung
gilt nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter
beschäftigen.
5. Umsatzsteuer
Ab Neujahr sinkt der Umsatzsteuersatz für Firmen aus dem Hotelgewerbe.
Statt wie bisher 19 Prozent, veranschlagen sie nunmehr sieben Prozent für Übernachtungen.
Achtung: Die neue Regelung gilt für alle Übernachtungen nach dem
Jahreswechsel – unabhängig davon, wann die Reise gebucht oder bezahlt
wird.
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