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Welche Rechte habe ich bei einer Kündigung?

 

Wenn eine Kündigung ins Haus flattert, ist in der Regel jeder schockiert. Denn gerade damit rechnet man selten. Doch man muss eine Kündigung nicht einfach so hinnehmen und sollte sich, wenn sie ungerechtfertigt ist, auf jeden Fall wehren. Dazu gibt es jede Menge Möglichkeiten, denn auch ein Arbeitgeber hat jede Menge Rechte, wenn es um die Kündigung geht.

Wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist

Eine Kündigung ist immer dann ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber keinen triftigen Grund für die Kündigung hatte. Auch wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Vorgehensweisen nicht einhält, ist eine Kündigung ungerechtfertigt. Dann hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Schutz und sollte die Kündigung anfechten. Allerdings gibt es zahlreiche Kündigungsgründe, die rechtens und auch ungerechtfertigt sind.

Vor allem die „erzwungene Selbstkündigung“ ist hierbei ein Punkt, bei dem der Arbeitgeber auf jeden Fall gegen den Arbeitnehmer vorgehen sollte. Allerdings ist dies selten zu beweisen und hat nicht immer Aussicht auf Erfolg. Daher sollte besser keine Selbstkündigung erfolgen, sondern besser wäre es dann, den Betriebsrat einzuschalten.

Wer juristisch gegen die Kündigung vorgehen möchte, muss natürlich zuerst nachweisen, dass diese Kündigung ungerechtfertigt ist. Selbstverständlich wird der Arbeitgeber versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Daher ist es besser, wenn man eine Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Dies ist zum Beispiel über die Gewerkschaft, über die Bürgerberatungsstelle oder auch direkt über eine Anwaltskanzlei möglich.

Im Rahmen einer Verhandlung muss nun der Arbeitgeber zeigen, dass er zum einen das ordentliche Kündigungsverfahren eingehalten hat und der Arbeitnehmer nicht gesondert behandelt wurden und zum anderen, dass der Arbeitnehmer über alle Unternehmensregeln informiert wurde.

In der Regel macht es allerdings mehr Sinn, sich vor einer Verhandlung gütlich zu einigen. Gibt es nicht die Möglichkeit zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, steht Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer offen, den Weg über das Arbeitsgericht zu gehen. Hierbei ist besonders wichtig, dass die komplette Kommunikation bzw. Korrespondenz, was im Zusammenhang mit der Kündigung steht, in Form von Kopien dem Gericht vorgelegt wird.

Welche Kündigungsgründe sind gerechtfertigt?

Kündigungsgründe sind immer Auslegungssache und sind teilweise gesetzlich sehr schwammig geregelt. Daher ist ein Kündigungsgrund immer eine Sache der Auslegung. Dennoch gibt es gerechtfertigte Kündigungsgründe, die in der Regel keine große Chance vor dem Arbeitsgericht haben. Diese wären beispielsweise:

Personalabbau: Wird wegen Personalabbau gekündigt, muss der Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Regelungen einhalten. Anhand dieser Regelungen ist es nicht möglich einen Arbeitnehmer zu kündigen, nur um ihn loszuwerden.

Gesetzesverstoß: Dieser Kündigungsgrund ist sehr eindeutig geregelt. Jeder, der wegen Verstößen außerhalb der Arbeitszeit zivil- oder strafrechtlich belangt wird, kann gekündigt werden. Denn wer ein solches Fehlverhalten an den Tag legt, kann unter Umständen den Ruf des Betriebes schädigen.

Leistungsfähigkeit: Wer seine geforderte Leistung nicht erbringt, weil vielleicht bei der Qualifikation gelogen wurde, muss ebenfalls mit einer rechtmäßigen Kündigung rechnen. Doch auch wer für diese Arbeit einfach ungeeignet ist, erhält eine rechtmäßige Kündigung mit dem oben genannten Kündigungsgrund.

Verhalten: Verhalten, worunter beispielsweise Diebstahl, unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz oder auch beleidigende oder rassistische Äußerungen fallen, kann gegen diese Kündigung in der Regel nicht vorgehen, da auch sie rechtmäßig ist. Dies muss natürlich ausreichend vom Arbeitgeber belegt werden.

Selbstverständlich ist eine außergerichtliche Einigung immer besser und daher sollte abgewogen werden, ob gerichtlich gegen den Arbeitnehmer vorgegangen wird. Denn auch in der Branche spricht sich dies schnell herum und kann so eventuell bei der Arbeitssuche hinderlich sein.

 

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