Wenn eine Kündigung ins Haus flattert,
ist in der Regel jeder schockiert. Denn gerade damit rechnet
man selten. Doch man muss eine Kündigung nicht einfach
so hinnehmen und sollte sich, wenn sie ungerechtfertigt ist,
auf jeden Fall wehren. Dazu gibt es jede Menge Möglichkeiten,
denn auch ein Arbeitgeber hat jede Menge Rechte, wenn es um
die Kündigung geht.
Wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist
Eine Kündigung ist immer dann ungerechtfertigt, wenn
der Arbeitgeber keinen triftigen Grund für die Kündigung
hatte. Auch wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebenen Vorgehensweisen
nicht einhält, ist eine Kündigung ungerechtfertigt.
Dann hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Schutz und
sollte die Kündigung anfechten. Allerdings gibt es zahlreiche
Kündigungsgründe, die rechtens und auch ungerechtfertigt
sind.
Vor allem die „erzwungene Selbstkündigung“
ist hierbei ein Punkt, bei dem der Arbeitgeber auf jeden Fall
gegen den Arbeitnehmer vorgehen sollte. Allerdings ist dies
selten zu beweisen und hat nicht immer Aussicht auf Erfolg.
Daher sollte besser keine Selbstkündigung erfolgen, sondern
besser wäre es dann, den Betriebsrat einzuschalten.
Wer juristisch gegen die Kündigung vorgehen möchte,
muss natürlich zuerst nachweisen, dass diese Kündigung
ungerechtfertigt ist. Selbstverständlich wird der Arbeitgeber
versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Daher ist es besser,
wenn man eine Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Dies ist zum
Beispiel über die Gewerkschaft, über die Bürgerberatungsstelle
oder auch direkt
über eine Anwaltskanzlei möglich.
Im Rahmen einer Verhandlung muss nun der Arbeitgeber zeigen,
dass er zum einen das ordentliche Kündigungsverfahren
eingehalten hat und der Arbeitnehmer nicht gesondert behandelt
wurden und zum anderen, dass der Arbeitnehmer über alle
Unternehmensregeln informiert wurde.
In der Regel macht es allerdings mehr Sinn, sich vor einer
Verhandlung gütlich zu einigen. Gibt es nicht die Möglichkeit
zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, steht Arbeitgeber wie
auch Arbeitnehmer offen, den Weg über das Arbeitsgericht
zu gehen. Hierbei ist besonders wichtig, dass die komplette
Kommunikation bzw. Korrespondenz, was im Zusammenhang
mit der Kündigung steht, in Form von Kopien dem Gericht
vorgelegt wird.
Welche Kündigungsgründe sind gerechtfertigt?
Kündigungsgründe sind immer Auslegungssache und
sind teilweise gesetzlich sehr schwammig geregelt. Daher ist
ein Kündigungsgrund immer eine Sache der Auslegung. Dennoch
gibt es gerechtfertigte Kündigungsgründe, die in
der Regel keine große Chance vor dem Arbeitsgericht
haben. Diese wären beispielsweise:
Personalabbau: Wird wegen Personalabbau
gekündigt, muss der Arbeitgeber bestimmte gesetzliche
Regelungen einhalten. Anhand dieser Regelungen ist es nicht
möglich einen Arbeitnehmer zu kündigen, nur um ihn
loszuwerden.
Gesetzesverstoß: Dieser Kündigungsgrund
ist sehr eindeutig geregelt. Jeder, der wegen Verstößen
außerhalb der Arbeitszeit zivil- oder strafrechtlich
belangt wird, kann gekündigt werden. Denn wer ein solches
Fehlverhalten an den Tag legt, kann unter Umständen den
Ruf des Betriebes schädigen.
Leistungsfähigkeit: Wer seine geforderte
Leistung nicht erbringt, weil vielleicht bei der Qualifikation
gelogen wurde, muss ebenfalls mit einer rechtmäßigen
Kündigung rechnen. Doch auch wer für diese Arbeit
einfach ungeeignet ist, erhält eine rechtmäßige
Kündigung mit dem oben genannten Kündigungsgrund.
Verhalten: Verhalten, worunter beispielsweise
Diebstahl, unerlaubtes Fehlen am Arbeitsplatz oder auch beleidigende
oder rassistische Äußerungen fallen, kann gegen
diese Kündigung in der Regel nicht vorgehen, da auch
sie rechtmäßig ist. Dies muss natürlich ausreichend
vom Arbeitgeber belegt werden.
Selbstverständlich ist eine außergerichtliche
Einigung immer besser und daher sollte abgewogen werden, ob
gerichtlich gegen den Arbeitnehmer vorgegangen wird. Denn
auch in der Branche spricht sich dies schnell herum und kann
so eventuell bei der Arbeitssuche hinderlich sein.
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