Bei Selbstständigen funktionieren viele Dinge anders
als bei Angestellten. Sie können nur unter bestimmten
Voraussetzungen riestern, haben keine Lohnfortzahlung seitens
des Arbeitgebers und sind freiwillig Mitglied bei den gesetzlichen
Krankenkassen. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Selbstständigen
auch zum Thema Elterngeld viele Fragen haben und verunsichert
sind, welche Leistungen sie vom Staat erwarten dürfen.
Alles Wichtige über das Elterngeld, dessen Berechnung
und Voraussetzungen für Unternehmer klärt dieser
Artikel.
Der Staat möchte Familien in der ersten Phase ihrer Gründung
unterstützen.
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung des Staates,
die während der ersten Zeit der Familiengründung
ein Ersatz für das fehlende Einkommen darstellen soll.
Die zeitlich befristete Leistung erhalten Eltern, die aufgrund
der Geburt beziehungsweise der Betreuung ihres Kindes nicht
oder nur teilweise arbeiten können. Das Elterngeld soll
ihren Lebensunterhalt sichern und dafür sorgen, dass
die Eltern sich in der frühen Entwicklungsphase ihres
Nachwuchses eigenständig um ihn kümmern können.
Mütter und Väter gleichermaßen können
das Elterngeld beziehen, wenn sie vor der Geburt des Kindes
erwerbstätig waren. Doch auch Eltern ohne vorangegangenes
Einkommen erhalten einen Mindestsatz der staatlichen Leistung.
Wie lange zahlt der Staat das Elterngeld?
Das Basiselterngeld zahlt der Staat für maximal 14 Monate,
wenn beide Eltern an der Betreuung beteiligt sind. Im Klartext
bedeutet dies, dass beispielsweise der Vater für zwei
Monate Elterngeld bezieht und die Mutter 12 Monate lang. Wie
Elterngeld.de zeigt, kann die Aufteilung jedoch auch zur
Hälfte erfolgen, sodass beide Elternteile je sieben Monate
staatliche Unterstützung erhalten.
Eine für Selbstständige meist lukrativere Förderung
ist das Elterngeld Plus. Dieses bietet für die Betreuung
von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren sind, weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Unterschied zum Basiselterngeld liegt darin, dass sich
der Bezugszeitraum auf das Doppelte, also auf 18 Monate erhöhen
lässt. Allerdings erhält der Elternteil dann nur
die Hälfte der monatlichen Basisleistung. Ein Beispiel:
- Das Basiselterngeld sieht bei einer Bezugsdauer von 14
Monaten eine monatliche Leistung von 900 Euro vor. Wählt
der Selbstständige das Elterngeld Plus, erhält
er 450 Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal
28 Monaten.
Wichtig ist zu wissen, dass bei beiden Bezugsarten
der Bezugszeitraum unterbrochen werden darf. Der
Antragsteller muss die Elternzeit nicht am Stück in Anspruch
nehmen, sondern darf beispielsweise zwei Monate Elterngeld
beziehen, ein Jahr arbeiten und um Anschluss wieder auf die
staatliche Unterstützung zurückgreifen.
Welche Leistungen können Selbstständige erhalten?
Für die Bemessungsgrundlage prüft die Elterngeldstelle
wie hoch das Einkommen vor der Geburt des Kindes war. Während
bei Angestellten die vorangegangenen 12 Monate zu betrachten
sind, zählt bei Selbstständigen das letzte Wirtschaftsjahr,
also das Kalenderjahr vor der Geburt. Wer aus Gründen
der Schwangerschaft oder aus einem Krankheitsfall heraus weniger
Einkommen als gewöhnlich erzielen konnte, kann mithilfe
der entsprechenden Nachweise den Bemessungszeitraum verschieben.
Dies gilt auch, wenn im Jahr zuvor bereits die Betreuung eines
Kindes stattgefunden hat.
In der Regel greift die Elterngeldstelle auf den Einkommensbescheid
für die Steuerfestsetzung aus dem Vorjahr zurück,
alternativ auf eine gültige Einnahmen-Überschuss-Rechnung
oder Bilanz. Davon erhalten Selbstständige folgende Leistungen:
- Bei einem Einkommen bis 1.200
Euro zahlt der Staat 67 Prozent
des Nettoeinkommens
- Bei einem Einkommen über 1.200 Euro
beträgt die Leistung 65 Prozent des
Nettoeinkommens
Die Leistungen sind mit mindestens 300 Euro, beziehungsweise
maximal 1.800 Euro festgesetzt. Einen genauen Überblick
über die zu erwartenden Zahlungen erhalten werdende Eltern
mit diesem
Rechner auf familien-wegweiser.de.
Dürfen Selbstständige während der Elternzeit
arbeiten?
Viele Selbstständige führen ein eigenes Unternehmen,
weshalb sie nach der Geburt des Kindes nicht einfach die Arbeit
niederlegen können. Unter Umständen sind sie alleine
tätig oder haben nicht genügend Personal
eingestellt, um ihre eigene Arbeitskraft auszugleichen.
Grundsätzlich ist es zwar möglich, Elterngeld zu
beziehen und zeitgleich zu arbeiten, allerdings mit einigen
Einschränkungen:
So dürfen die Antragsteller maximal 30 Stunden in der
Woche arbeiten, unter Umständen kann die Behörde
sogar einen Nachweis verlangen. Dieser ist in Form eines selbst
geführten Stundenachweises vorzulegen, vergleichbar mit
dem eines Minijobs
(das passende Formular gibt es unter minijob-zentrale.de).
Außerdem wird das erzielte Einkommen auf das erhaltene
Elterngeld angerechnet. Dies kann dazu führen, dass der
Selbstständige, abhängig von seinen Einnahmen, einen
Teil der bezogenen Leistungen zurückzahlen muss.
Wer Elterngeld bezieht und weiterhin selbstständig arbeiten
möchte, sollte diese zwei Möglichkeiten in Betracht
ziehen:
Nur den Mindestbeitrag beantragen: Wer als
Unternehmer hohe Gewinne erwirtschaftet und weiterhin arbeiten
möchte, sollte nur den Mindestbeitrag von 300 Euro beantragen.
Dadurch ist kein Einkommensnachweis gegenüber der Elterngeldstelle
nötig und der Aufwand bleibt deutlich geringer.
Elterngeld Plus wählen: Beim Elterngeld
Plus verlängert sich der Bezugszeitraum und die Leistungen
werden kürzer. Allerdings dürfen die Bezieher einen
höheren Zuverdienst haben, als beim Basiselterngeld.
Was sollten Selbstständige vor der Geburt ihres Kindes
beachten?
Selbstständige, die den Nachwuchs planen oder sich in
den ersten Monaten ihrer Schwangerschaft befinden, sollten
möglichst ihr Einkommen erhöhen. Da für die
Berechnung der zustehenden Leistungen die letzten zwölf
Monate vor der Geburt herangezogen werden, können sie
so eine hohe Berechnungsgrundlage setzen. Es empfiehlt sich,
ausstehende Rechnung zu schreiben oder während diesem
Zeitraum die Betriebskosten zu senken. Letzteres lohnt sich
jedoch nur, wenn die Steueraufwendungen im Verhältnis
zum Elterngeld nicht zu hoch sind. Es ist ratsam, vor der
Beantragung des Elterngeldes einen Steuerberater
zu Rate zu ziehen, um die Auswirkungen auf die steuerrelevanten
Faktoren zur überprüfen.
Selbstständige, die vor der Geburt ihren Verdienst erhöhen,
erhalten mehr Elterngeld.
Was passiert, wenn ein fehlerhafter Zuverdienst angegeben
wurde?
Für
die Berechnung der Elterngeldleistungen müssen Selbstständige
ihren voraussichtlichen Verdienst angeben. Da ein Unternehmen
seine Einnahmen in der Regel nur schätzen kann, können
diese Angaben zu hoch oder auch zu niedrig sein.
Wurde der Zuverdienst zu niedrig eingestuft, erhält der
Selbstständige zwar das bei der Antragstellung berechnete
Elterngeld. Allerdings muss er dieses anteilig nach Ablauf
des Bezugszeitraumes an den Staat zurückbezahlen.
Ein zu hoch angesetzter Zuverdienst führt dazu, dass
der Selbstständige eine Nachzahlung von der Elterngeldstelle
erhält. Der Staat erstattet dem Antragsteller somit die
Differenz zwischen der tatsächlichen Auszahlung und dem
ihm zustehenden Betrag.
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