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Ratgeber: Alles über Elterngeld für Selbstständige

 

Bildquellenangabe:  https://pixabay.com/en/users/smpratt90-6113802/ Bei Selbstständigen funktionieren viele Dinge anders als bei Angestellten. Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen riestern, haben keine Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers und sind freiwillig Mitglied bei den gesetzlichen Krankenkassen. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Selbstständigen auch zum Thema Elterngeld viele Fragen haben und verunsichert sind, welche Leistungen sie vom Staat erwarten dürfen. Alles Wichtige über das Elterngeld, dessen Berechnung und Voraussetzungen für Unternehmer klärt dieser Artikel.

Der Staat möchte Familien in der ersten Phase ihrer Gründung unterstützen.

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Leistung des Staates, die während der ersten Zeit der Familiengründung ein Ersatz für das fehlende Einkommen darstellen soll. Die zeitlich befristete Leistung erhalten Eltern, die aufgrund der Geburt beziehungsweise der Betreuung ihres Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten können. Das Elterngeld soll ihren Lebensunterhalt sichern und dafür sorgen, dass die Eltern sich in der frühen Entwicklungsphase ihres Nachwuchses eigenständig um ihn kümmern können.

Mütter und Väter gleichermaßen können das Elterngeld beziehen, wenn sie vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Doch auch Eltern ohne vorangegangenes Einkommen erhalten einen Mindestsatz der staatlichen Leistung.

Wie lange zahlt der Staat das Elterngeld?

Das Basiselterngeld zahlt der Staat für maximal 14 Monate, wenn beide Eltern an der Betreuung beteiligt sind. Im Klartext bedeutet dies, dass beispielsweise der Vater für zwei Monate Elterngeld bezieht und die Mutter 12 Monate lang. Wie Elterngeld.de zeigt, kann die Aufteilung jedoch auch zur Hälfte erfolgen, sodass beide Elternteile je sieben Monate staatliche Unterstützung erhalten.

Eine für Selbstständige meist lukrativere Förderung ist das Elterngeld Plus. Dieses bietet für die Betreuung von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren sind, weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Der Unterschied zum Basiselterngeld liegt darin, dass sich der Bezugszeitraum auf das Doppelte, also auf 18 Monate erhöhen lässt. Allerdings erhält der Elternteil dann nur die Hälfte der monatlichen Basisleistung. Ein Beispiel:

  • Das Basiselterngeld sieht bei einer Bezugsdauer von 14 Monaten eine monatliche Leistung von 900 Euro vor. Wählt der Selbstständige das Elterngeld Plus, erhält er 450 Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal 28 Monaten.

Wichtig ist zu wissen, dass bei beiden Bezugsarten der Bezugszeitraum unterbrochen werden darf. Der Antragsteller muss die Elternzeit nicht am Stück in Anspruch nehmen, sondern darf beispielsweise zwei Monate Elterngeld beziehen, ein Jahr arbeiten und um Anschluss wieder auf die staatliche Unterstützung zurückgreifen.

Welche Leistungen können Selbstständige erhalten?

Für die Bemessungsgrundlage prüft die Elterngeldstelle wie hoch das Einkommen vor der Geburt des Kindes war. Während bei Angestellten die vorangegangenen 12 Monate zu betrachten sind, zählt bei Selbstständigen das letzte Wirtschaftsjahr, also das Kalenderjahr vor der Geburt. Wer aus Gründen der Schwangerschaft oder aus einem Krankheitsfall heraus weniger Einkommen als gewöhnlich erzielen konnte, kann mithilfe der entsprechenden Nachweise den Bemessungszeitraum verschieben. Dies gilt auch, wenn im Jahr zuvor bereits die Betreuung eines Kindes stattgefunden hat.
In der Regel greift die Elterngeldstelle auf den Einkommensbescheid für die Steuerfestsetzung aus dem Vorjahr zurück, alternativ auf eine gültige Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz. Davon erhalten Selbstständige folgende Leistungen:

  • Bei einem Einkommen bis 1.200 Euro zahlt der Staat 67 Prozent des Nettoeinkommens
  • Bei einem Einkommen über 1.200 Euro beträgt die Leistung 65 Prozent des Nettoeinkommens

Die Leistungen sind mit mindestens 300 Euro, beziehungsweise maximal 1.800 Euro festgesetzt. Einen genauen Überblick über die zu erwartenden Zahlungen erhalten werdende Eltern mit diesem Rechner auf familien-wegweiser.de.

Dürfen Selbstständige während der Elternzeit arbeiten?

Viele Selbstständige führen ein eigenes Unternehmen, weshalb sie nach der Geburt des Kindes nicht einfach die Arbeit niederlegen können. Unter Umständen sind sie alleine tätig oder haben nicht genügend Personal eingestellt, um ihre eigene Arbeitskraft auszugleichen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, Elterngeld zu beziehen und zeitgleich zu arbeiten, allerdings mit einigen Einschränkungen:
So dürfen die Antragsteller maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, unter Umständen kann die Behörde sogar einen Nachweis verlangen. Dieser ist in Form eines selbst geführten Stundenachweises vorzulegen, vergleichbar mit dem eines Minijobs (das passende Formular gibt es unter minijob-zentrale.de). Außerdem wird das erzielte Einkommen auf das erhaltene Elterngeld angerechnet. Dies kann dazu führen, dass der Selbstständige, abhängig von seinen Einnahmen, einen Teil der bezogenen Leistungen zurückzahlen muss.

Wer Elterngeld bezieht und weiterhin selbstständig arbeiten möchte, sollte diese zwei Möglichkeiten in Betracht ziehen:

Nur den Mindestbeitrag beantragen: Wer als Unternehmer hohe Gewinne erwirtschaftet und weiterhin arbeiten möchte, sollte nur den Mindestbeitrag von 300 Euro beantragen. Dadurch ist kein Einkommensnachweis gegenüber der Elterngeldstelle nötig und der Aufwand bleibt deutlich geringer.

Elterngeld Plus wählen: Beim Elterngeld Plus verlängert sich der Bezugszeitraum und die Leistungen werden kürzer. Allerdings dürfen die Bezieher einen höheren Zuverdienst haben, als beim Basiselterngeld.

Was sollten Selbstständige vor der Geburt ihres Kindes beachten?

Selbstständige, die den Nachwuchs planen oder sich in den ersten Monaten ihrer Schwangerschaft befinden, sollten möglichst ihr Einkommen erhöhen. Da für die Berechnung der zustehenden Leistungen die letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen werden, können sie so eine hohe Berechnungsgrundlage setzen. Es empfiehlt sich, ausstehende Rechnung zu schreiben oder während diesem Zeitraum die Betriebskosten zu senken. Letzteres lohnt sich jedoch nur, wenn die Steueraufwendungen im Verhältnis zum Elterngeld nicht zu hoch sind. Es ist ratsam, vor der Beantragung des Elterngeldes einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um die Auswirkungen auf die steuerrelevanten Faktoren zur überprüfen.

Selbstständige, die vor der Geburt ihren Verdienst erhöhen, erhalten mehr Elterngeld.

Was passiert, wenn ein fehlerhafter Zuverdienst angegeben wurde?

Bildquellenangabe: https://pixabay.com/en/users/Pexels-2286921/Für die Berechnung der Elterngeldleistungen müssen Selbstständige ihren voraussichtlichen Verdienst angeben. Da ein Unternehmen seine Einnahmen in der Regel nur schätzen kann, können diese Angaben zu hoch oder auch zu niedrig sein.
Wurde der Zuverdienst zu niedrig eingestuft, erhält der Selbstständige zwar das bei der Antragstellung berechnete Elterngeld. Allerdings muss er dieses anteilig nach Ablauf des Bezugszeitraumes an den Staat zurückbezahlen.

Ein zu hoch angesetzter Zuverdienst führt dazu, dass der Selbstständige eine Nachzahlung von der Elterngeldstelle erhält. Der Staat erstattet dem Antragsteller somit die Differenz zwischen der tatsächlichen Auszahlung und dem ihm zustehenden Betrag.

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