www.personalzentrum.de - Die Unternehmens- und Personalberatung Startseite Impressum AGB
Datenschutz Kontakt Übersicht
Kurzarbeit. Voraussetzungen f�r Kurzarbeit
Wissen zur Kurzarbeit. Voraussetzungen f�r Kurzarbeit
Zur Startseite
   
Warenkorb Warenkorb: Produkte
Zur Startseite Arbeitshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Dienstleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Online-Shop für Bürobedarf  
 
 Suchen

Neue Seiten
 Online-Shop
 Bürobedarf
 Dienstleistungen
 Arbeitshilfen & Vorlagen
 Arbeitsverträge
 Arbeitszeugnisse
 Kündigungen
 Aufhebungsverträge
 Abmahnungen
 Personal
 Personalsuche & Auswahl
 Stellenbeschreibungen
 Personalführung
 Vereinbaren & Beurteilen
 Aus- & Weiterbildung
Unternehmenspraxis
 Steuern
 Buchführung
 Betriebsprüfung
 Reisekosten & Spesen
 Firmenauto
Büromanagement
 Geschäftsbriefe
 Urlaubsplaner
 EXCEL-Tools
 Software & Bücher
 Checklisten
 Dienstleistungen
 Neu: Texte übersetzen
 Arbeitszeugnisse
 Rechtsberatung
 Steuerberatung
 Gründerberatung
 Unsere Partner
 Partnerprogramm
 Wir über uns
 Referenzen
 Presse & Werbung
 Diese Seite bookmarken
 Zahlungsmöglichkeiten
   

Mindestlohn: Worauf können Angestellte in Deutschland hoffen?

 

Der Mindestlohn ist der Betrag, den Angestellte in Deutschland pro Stunde mindestens von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen. Es ist immer noch ein Großteil der Beschäftigten in Deutschland zu diesen Konditionen angestellt. Um höheren Lebenserhaltungskosten gerecht zu werden, wird der Mindestlohn stetig erhöht. Worauf sich Angestellte freuen können und welche Ausnahmen es gibt, zeigt dieser Artikel.

Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Mindestlohn steigt. Bereits im Jahr 2020 wurde gesetzlich geregelt, dass er im Jahr 2022 in mehreren Etappen steigen soll. Beschlossen wurde dies von der Mindestlohnkommission am 30. Juni 2020.
Bereits am 1. Januar diesen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Eine weitere Steigerung hat er am 1. Juli erfahren und bis zum Ende des Jahres – genauer gesagt am 1. Oktober 2022 – soll er sein bisheriges Maximum von 12,00 € in der Stunde erreichen.

Die Entwicklung des Mindestlohns seit 2015

Um den Mindestlohn wird schon lange heftig diskutiert. Viele sind der Meinung, er sei immer noch zu gering, als dass man damit für sich selbst oder gar für eine Familie sorgen könnte. Deshalb entscheiden sich einige Unternehmen bewusst dafür, ihren Mitarbeitern mehr als den gesetzlich verpflichtenden Mindestlohn zu zahlen.
Dennoch gibt es immer noch viele, die heute in Deutschland für den Mindestlohn arbeiten – das zeigen aktuelle Statistiken. Ihnen kommen die Entwicklungen zugute. Denn seit 2015 hat sich hier einiges getan. Damals lag er noch bei 8,50 € in der Stunde. Im Folgejahr hat sich nichts verändert. Erst im Jahr 2017 erfuhr er eine Erhöhung auf 8,84 €, was zwar immer noch nicht viel war, aber zumindest einen Schritt in die richtige Richtung bedeutete.
Die Schwelle von 9,00 € in der Stunde wurde 2019 überschritten: Seitdem verdienten Arbeitnehmer 9,19 € mit dem Mindestlohn. Erst seit 2020 geht es wirklich zügig voran. Bereits vergangenes Jahr wurde er gesteigert und 2022 erreicht er erstmalig die Schwelle von 12,00 € in der Stunde.

Wie wird sich der Mindestlohn weiter entwickeln?

Neben den genannten Änderungen wurden am 23.02.2022 noch weitere Beschlüsse gefasst. Sie betreffen die Folgejahre. Nachdem der Mindestlohn im Oktober dieses Jahres somit noch auf 12,00 € klettern soll, darf man ab dem 30. Juni 2023 und dem 1. Januar 2024 erneut mit Steigerungen rechnen. Wie hoch die Erhöhungen ausfallen werden, wurde jedoch noch nicht genannt.
Was sich gemeinsam mit dem Mindestlohn verändert hat, ist die Minijob-Grenze. Bislang durften Minijobber lediglich 450 € im Monat verdienen. Dieser Betrag wird nun ebenfalls angehoben, damit auch diese Gruppe von Angestellten die gesteigerten Lebenserhaltungskosten stemmen können.

Mindestlohn in Deutschland – welche Ausnahmen gelten?

Auch wenn viele es annehmen, ist der Mindestlohn nicht für alle da. Es gibt durchaus noch Personen, die von dem gesetzlichen Mindestlohn nicht betroffen sind. Also kann sich im Jahr 2022 immer noch nicht jeder über 12,00 € in der Stunde freuen.
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind und keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Außerdem sind Auszubildende vom Mindestlohn ausgeschlossen. Hier spielt das Alter keine Rolle.
Schon häufig wurde über einen „Mindestlohn für Auszubildende gesprochen“. Dieser hat dennoch wenig mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Es handelt sich mehr um eine sogenannte „Mindestausbildungsvergütung“, die jedem zukommen soll, der eine Ausbildung in Deutschland macht.
Wer ebenso nicht von den Veränderungen des Mindestlohns profitiert, sind Langzeitarbeitslose, die ihre Arbeitslosigkeit vor weniger als sechs Monaten beendigt haben. Auch bei einem freiwilligen Praktikum oder bei einem Praktikum, das im Zuge der schulischen Ausbildung stattfindet, hat man keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Auch ehrenamtlich Tätige verdienen nicht den Mindestlohn.

Fazit

Viele Menschen freuen sich über die Veränderungen, die sich hinsichtlich des Mindestlohns in Deutschland bemerkbar machen. Dennoch kommen einigen Unternehmen 12,00 € in der Stunde immer noch zu gering vor und vergüten ihre Arbeitnehmer deshalb besser. Alles in allem ist jedoch mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

Bildquelle: nattanan23 via pixabay.com

 

Weitere Informationen:
 
MS-Word-Vorlagen zu Thema Personalführung

Unsere Buchempfehlungen zum Thema: Unternehmenstools
 


WISO EÜR & Kasse

WISO EÜR & Kasse (Einnahme- Überschuss-Rechnung)
von Buhl Data

Ideal für Freiberufler, Gewerbetreibende oder Angestellte und Beamte mit Nebeneinkünften.

Vor allem Freiberufler, aber auch Selbstständige, die weniger als 500.000 Euro Umsatz machen, müssen keine ordnungsmäßige Buchführung machen - also doppelt kontieren und jährlich Bilanz und GuV erstellen. Damit fördert der Staat das Unternehmertum, denn insbesondere Freiberufler, Kleinbetriebe und Mittelständer profitieren von den Möglichkeiten der erleichterten einfachen Buchführung. Wer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit WISO EÜR & Kasse macht, nutzt nicht nur den Erfahrungsschatz der Fachredakteure, sondern verfügt auch über ein einfaches und transparentes Auswertungssystem. So haben Sie jederzeit die wichtigen Finanzzahlen im Blick und können besser planen.

Ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen Sie bequem über Kassenbuch und Bankkonto. Mit wenigen Mausklicks ist alles korrekt und schnell verbucht.

Monatlich oder quartalsweise will das Finanzamt eine Aufstellung über Umsatz- bzw. Vorsteuer haben. Auch dabei hilft WISO EÜR & Kasse: Die entsprechenden Werte werden automatisch aus Ihren Buchungen ermittelt und ins Steuerformular eingetragen. Über die integrierte Elster-Schnittstelle können Sie die Daten direkt ans Finanzamt übermitteln.

Preis: EUR 34,95 - Kostenlose Lieferung
Auf Lager.

 

 
 
© 1998 - 2024 Personalzentrum - Berufszentrum ABIS. Alle Rechte vorbehalten. Preise inkl. gesetzl. MwSt.