Der Mindestlohn ist der Betrag, den Angestellte in Deutschland
pro Stunde mindestens von ihrem Arbeitgeber erhalten müssen.
Es ist immer noch ein Großteil der Beschäftigten in Deutschland
zu diesen Konditionen angestellt. Um höheren Lebenserhaltungskosten
gerecht zu werden, wird der Mindestlohn stetig erhöht. Worauf
sich Angestellte freuen können und welche Ausnahmen es gibt,
zeigt dieser Artikel.
Stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Der Mindestlohn steigt. Bereits im Jahr 2020 wurde gesetzlich
geregelt, dass er im Jahr 2022 in mehreren Etappen steigen
soll. Beschlossen wurde dies von der Mindestlohnkommission
am 30. Juni 2020.
Bereits am 1. Januar diesen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn
erhöht. Eine weitere Steigerung hat er am 1. Juli erfahren
und bis zum Ende des Jahres – genauer gesagt am 1. Oktober
2022 – soll er sein bisheriges Maximum von 12,00 € in der
Stunde erreichen.
Die Entwicklung des Mindestlohns seit 2015
Um den Mindestlohn wird schon lange heftig diskutiert. Viele
sind der Meinung, er sei immer noch zu gering, als dass man
damit für sich selbst oder gar für eine Familie sorgen könnte.
Deshalb entscheiden sich einige Unternehmen bewusst dafür,
ihren Mitarbeitern mehr als den gesetzlich verpflichtenden
Mindestlohn zu zahlen.
Dennoch gibt es immer noch viele, die heute in Deutschland
für den Mindestlohn arbeiten – das zeigen aktuelle Statistiken.
Ihnen kommen die Entwicklungen zugute. Denn seit 2015 hat
sich hier einiges getan. Damals lag er noch bei 8,50 € in
der Stunde. Im Folgejahr hat sich nichts verändert. Erst im
Jahr 2017 erfuhr er eine Erhöhung auf 8,84 €, was zwar immer
noch nicht viel war, aber zumindest einen Schritt in die richtige
Richtung bedeutete.
Die Schwelle von 9,00 € in der Stunde wurde 2019 überschritten:
Seitdem verdienten Arbeitnehmer 9,19 € mit dem Mindestlohn.
Erst seit 2020 geht es wirklich zügig voran. Bereits vergangenes
Jahr wurde er gesteigert und 2022 erreicht er erstmalig die
Schwelle von 12,00 € in der Stunde.
Wie wird sich der Mindestlohn weiter entwickeln?
Neben den genannten Änderungen wurden am 23.02.2022 noch
weitere Beschlüsse gefasst. Sie betreffen die Folgejahre.
Nachdem der Mindestlohn im Oktober dieses Jahres somit noch
auf 12,00 € klettern soll, darf man ab dem 30. Juni 2023 und
dem 1. Januar 2024 erneut mit Steigerungen rechnen. Wie hoch
die Erhöhungen ausfallen werden, wurde jedoch noch nicht genannt.
Was sich gemeinsam mit dem Mindestlohn verändert hat, ist
die Minijob-Grenze. Bislang durften Minijobber lediglich 450
€ im Monat verdienen. Dieser Betrag wird nun ebenfalls angehoben,
damit auch diese Gruppe von Angestellten die gesteigerten
Lebenserhaltungskosten stemmen können.
Mindestlohn in Deutschland – welche Ausnahmen gelten?
Auch wenn viele es annehmen, ist der Mindestlohn nicht für
alle da. Es gibt durchaus noch Personen, die von dem gesetzlichen
Mindestlohn nicht betroffen sind. Also kann sich im Jahr 2022
immer noch nicht jeder über 12,00 € in der Stunde freuen.
Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche,
die jünger als 18 Jahre sind und keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben. Außerdem sind Auszubildende vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Hier spielt das Alter keine Rolle.
Schon häufig wurde über einen „Mindestlohn für Auszubildende
gesprochen“. Dieser hat dennoch wenig mit dem gesetzlichen
Mindestlohn zu tun. Es handelt sich mehr um eine sogenannte
„Mindestausbildungsvergütung“, die jedem zukommen soll, der
eine Ausbildung in Deutschland macht.
Wer ebenso nicht von den Veränderungen des Mindestlohns profitiert,
sind Langzeitarbeitslose, die ihre Arbeitslosigkeit vor weniger
als sechs Monaten beendigt haben. Auch bei einem freiwilligen
Praktikum oder bei einem Praktikum, das im Zuge der schulischen
Ausbildung stattfindet, hat man keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Auch ehrenamtlich Tätige verdienen nicht den Mindestlohn.
Fazit
Viele Menschen freuen sich über die Veränderungen, die sich
hinsichtlich des Mindestlohns in Deutschland bemerkbar machen.
Dennoch kommen einigen Unternehmen 12,00 € in der Stunde immer
noch zu gering vor und vergüten ihre Arbeitnehmer deshalb
besser. Alles in allem ist jedoch mit weiteren Steigerungen
zu rechnen.
Bildquelle: nattanan23 via pixabay.com
|