Wer sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig
macht, wird in der ersten Zeit nicht davon ausgehen, dass
er die Mega-Umsätze vorweisen kann. Da die meisten Banken
für Geschäftskonten deutlich höhere Kontoführungsentgelte
berechnen als für ein Privatkonto, liegt der Gedanke
nahe, die geschäftlichen Umsätze zunächst über
das bestehende Girokonto abzuwickeln. Bereits mit der ersten
Buchhaltungsrunde wird es aber kritisch. Welche Ausgaben werden
jetzt geschäftlich verbucht und welche nicht? Spannend
wird es, wenn das Finanzamt bei der ersten Steuererklärung
die Kontoauszüge sehen möchte, und anfängt,
zu monieren. Kurz und gut, ein vom privaten Geldverkehr getrenntes
Konto für die Firma ist vom ersten Tag an ein Muss.
Personengesellschaften haben es leichter
Solange Sie Ihr Unternehmen nicht als juristische Person
firmieren, und Ihr Name auch Unternehmensbezeichnung ist,
bleiben Ihnen die höheren Kontoführungsgebühren
erspart. Die Kontobezeichnung für das neu zu eröffnende
Konto lautet schlicht auf Ihren Namen. Damit erzielen Sie
nicht nur niedrigere Kontoführungsgebühren. Bei
cleverer Auswahl der Bank fallen gar keine Kosten für
die Kontoführung an, so zum Beispiel beim Girokonto plus
der Postbank. Voraussetzung ist allerdings ein monatlicher
Geldeingang von 1.000 Euro, wie in
diesem Beitrag zu lesen ist. Sollten Sie Ihr Unternehmen
mit einem Partner eröffnen, stellt dies bei der Postbank
ebenfalls kein Problem dar. Das Girokonto Plus kann auch als
Gemeinschaftskonto geführt werden. Was für das Girokonto
gilt, die Trennung von Privat und Geschäft, sollte übrigens
auch für die Kreditkarte gelten. Legen Sie sich eine
zweite Kreditkarte für die Geschäftsausgaben zu.
Diese gibt es auch ohne Jahresgebühr in reichlicher Auswahl.
Nicht ganz so einfach, wie die Eröffnung eines Girokontos
für die Firma verhält es sich, wenn zum Start des
Unternehmens Fremdmittel benötigt werden. Durch die Einführung
von Basel III müssen die Banken eine höhere Eigenkapitalquote
halten, die Darlehnsvergabe, gerade an Existenzgründer,
wird noch restriktiver, als sie es heute schon, so das Handelsblatt.
Kontoeröffnung nicht das einzige Thema bei der Existenzgründung
Für Existenzgründer spielt im Zusammenhang mit
der Konto- und Buchführung noch ein anderer Punkt eine
zentrale Rolle. Die Frage, welche im Raum steht, lautet: „Soll
ich als Kleinunternehmer agieren oder nicht?“ Die Kleinunternehmerregelung
bietet durchaus Vorteile in Bezug auf die Umsatzsteuer, sollte
aber im Rahmen des Businesscase sorgfältig kalkuliert
werden, am Besten mit der Begleitung
eines Spezialisten. Der zu berücksichtigende Sachverhalt
ist leicht geschildert. Die Kleinunternehmerregelung sieht
vor, dass Sie bei einem Umsatzvolumen von maximal 17.500 Euro
im Vorjahr oder im Gründungsjahr auf die Mehrwertsteuer
verzichten können. Im Gegenzug können Sie aber auch
keine Vorsteuer geltend machen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit
liegt hier aber ein gewisser Reiz, eben doch umsatzsteuerpflichtig
zu agieren. Dies ist dann der Fall, wenn die Betriebsausgaben,
die zum Unternehmensstart notwendig waren, die zu erwartenden
Einnahmen deutlich übersteigen. Bei dieser Konstellation
gibt es nämlich vom Finanzamt die Differenz zwischen
gezahlter und erhaltener Mehrwertsteuer zurück. Die Zeitschrift
Focus Money weist in ihrer Ausgabe vom 27.11.2014 darauf hin,
dass eine Überprüfung der Einkommenssituation durchaus
sinnvoll sein kann.
Fazit
Fassen wir die hier aufgegriffenen Punkte zum Thema Konto
und Buchführung noch einmal zusammen:
- Privat- und Geschäftskonto sollten von Anfang an
getrennt geführt werden.
- Kostenlose Kreditkarten bieten eine Trennung der Kartenzahlung
ohne Mehraufwand.
- Personengesellschaften müssen nicht zwingend gebührenintensive
Geschäftskonten eröffnen.
- Die Kreditaufnahme für Existenzgründer erschwert
sich durch Basel III.
- Vor der Gründung klären, ob die Kleinunternehmerregelung
Anwendung finden soll, oder eine Rückzahlung der Umsatzsteuer
vom Finanzamt zu erwarten ist.
- Die Begleitung durch einen Experten vor und während
der Gründung hilft, Fallstricke zu vermeiden und ein
solides Fundament für das Unternehmen zu erstellen.
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keine ordnungsmäßige Buchführung machen
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denn insbesondere Freiberufler, Kleinbetriebe und Mittelständer
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