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Existenzgründer – Trennung von geschäftlichem und privatem Konto ein Muss

 

58862247: © stockyimages - Fotolia.com Wer sich als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig macht, wird in der ersten Zeit nicht davon ausgehen, dass er die Mega-Umsätze vorweisen kann. Da die meisten Banken für Geschäftskonten deutlich höhere Kontoführungsentgelte berechnen als für ein Privatkonto, liegt der Gedanke nahe, die geschäftlichen Umsätze zunächst über das bestehende Girokonto abzuwickeln. Bereits mit der ersten Buchhaltungsrunde wird es aber kritisch. Welche Ausgaben werden jetzt geschäftlich verbucht und welche nicht? Spannend wird es, wenn das Finanzamt bei der ersten Steuererklärung die Kontoauszüge sehen möchte, und anfängt, zu monieren. Kurz und gut, ein vom privaten Geldverkehr getrenntes Konto für die Firma ist vom ersten Tag an ein Muss.

Personengesellschaften haben es leichter

Solange Sie Ihr Unternehmen nicht als juristische Person firmieren, und Ihr Name auch Unternehmensbezeichnung ist, bleiben Ihnen die höheren Kontoführungsgebühren erspart. Die Kontobezeichnung für das neu zu eröffnende Konto lautet schlicht auf Ihren Namen. Damit erzielen Sie nicht nur niedrigere Kontoführungsgebühren. Bei cleverer Auswahl der Bank fallen gar keine Kosten für die Kontoführung an, so zum Beispiel beim Girokonto plus der Postbank. Voraussetzung ist allerdings ein monatlicher Geldeingang von 1.000 Euro, wie in diesem Beitrag zu lesen ist. Sollten Sie Ihr Unternehmen mit einem Partner eröffnen, stellt dies bei der Postbank ebenfalls kein Problem dar. Das Girokonto Plus kann auch als Gemeinschaftskonto geführt werden. Was für das Girokonto gilt, die Trennung von Privat und Geschäft, sollte übrigens auch für die Kreditkarte gelten. Legen Sie sich eine zweite Kreditkarte für die Geschäftsausgaben zu. Diese gibt es auch ohne Jahresgebühr in reichlicher Auswahl.

Nicht ganz so einfach, wie die Eröffnung eines Girokontos für die Firma verhält es sich, wenn zum Start des Unternehmens Fremdmittel benötigt werden. Durch die Einführung von Basel III müssen die Banken eine höhere Eigenkapitalquote halten, die Darlehnsvergabe, gerade an Existenzgründer, wird noch restriktiver, als sie es heute schon, so das Handelsblatt.

Kontoeröffnung nicht das einzige Thema bei der Existenzgründung

Für Existenzgründer spielt im Zusammenhang mit der Konto- und Buchführung noch ein anderer Punkt eine zentrale Rolle. Die Frage, welche im Raum steht, lautet: „Soll ich als Kleinunternehmer agieren oder nicht?“ Die Kleinunternehmerregelung bietet durchaus Vorteile in Bezug auf die Umsatzsteuer, sollte aber im Rahmen des Businesscase sorgfältig kalkuliert werden, am Besten mit der Begleitung eines Spezialisten. Der zu berücksichtigende Sachverhalt ist leicht geschildert. Die Kleinunternehmerregelung sieht vor, dass Sie bei einem Umsatzvolumen von maximal 17.500 Euro im Vorjahr oder im Gründungsjahr auf die Mehrwertsteuer verzichten können. Im Gegenzug können Sie aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit liegt hier aber ein gewisser Reiz, eben doch umsatzsteuerpflichtig zu agieren. Dies ist dann der Fall, wenn die Betriebsausgaben, die zum Unternehmensstart notwendig waren, die zu erwartenden Einnahmen deutlich übersteigen. Bei dieser Konstellation gibt es nämlich vom Finanzamt die Differenz zwischen gezahlter und erhaltener Mehrwertsteuer zurück. Die Zeitschrift Focus Money weist in ihrer Ausgabe vom 27.11.2014 darauf hin, dass eine Überprüfung der Einkommenssituation durchaus sinnvoll sein kann.

Fazit

Fassen wir die hier aufgegriffenen Punkte zum Thema Konto und Buchführung noch einmal zusammen:

  • Privat- und Geschäftskonto sollten von Anfang an getrennt geführt werden.
  • Kostenlose Kreditkarten bieten eine Trennung der Kartenzahlung ohne Mehraufwand.
  • Personengesellschaften müssen nicht zwingend gebührenintensive Geschäftskonten eröffnen.
  • Die Kreditaufnahme für Existenzgründer erschwert sich durch Basel III.
  • Vor der Gründung klären, ob die Kleinunternehmerregelung Anwendung finden soll, oder eine Rückzahlung der Umsatzsteuer vom Finanzamt zu erwarten ist.
  • Die Begleitung durch einen Experten vor und während der Gründung hilft, Fallstricke zu vermeiden und ein solides Fundament für das Unternehmen zu erstellen.

Bildquelle zu 58862247: © stockyimages - Fotolia.com

 

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