Bei der Unternehmergesellschaft, kurz UG,
handelt es sich um eine Gesellschaftsform mit geringem Kapitaleinsatz
und beschränkter Haftung. Sie lässt sich unkompliziert
gründen. Deshalb ist sie für viele Jungunternehmer
mit wenig Startkapital eine interessante Rechtsform. Doch
die Unternehmergesellschaft passt nicht zu jedem. Auch können
Fehler bei der Gründung passieren, die den Erfolg der
Firma beeinflussen.
Was ist eine Unternehmergesellschaft?
Die haftungsbeschränkte UG wurde im Zuge der im November
2008 in Kraft getretenen Modernisierung des GmbH-Rechts, beim
bgbl.de einsehbar, ins Leben gerufen. Sie soll die Gründung
eines Unternehmens beschleunigen und attraktiver gestalten.
Es handelt sich bei dieser Rechtsform um eine Mini-GmbH, beziehungsweise,
wie in den Medien häufig genannt, um eine 1-Euro-GmbH.
Sie ist damit nichts weiter als eine Variante der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Nur mit dem Unterschied, dass
sich diese ohne Mindeststammkapital gründen lässt.
Das Kapital von 25.000 Euro können die Gesellschafter
nach und nach ansparen.
Für wen eignet sich die Unternehmergesellschaft
Die UG eignet sich für Personen, die wenig Kapital für
den Firmenstart benötigen bzw. verfügbar haben,
ein kleines Unternehmen gründen wollen und sich eine
Haftungsbeschränkung wünschen. Mit der UG haben
sie eine juristisch gesicherte Existenz. Wer alleine ist und
keine Mittgesellschafter hat, kann die Mini-GmbH in Anspruch
nehmen. Das Privatvermögen bleibt bei dieser Rechtsform
in der Regel unberührt. Die Ansparung des Stammkapitals
erfolgt nur bei einem Gewinn. Bei guter Entwicklung der UG
lässt sich diese in eine vollwertige GmbH umändern.
Eine einfache Möglichkeit, eine UG zu gründen, ist
online bei firma.de.
Dort können sich Jungunternehmer alle notwenigen Leistungen
einer UG-Gründung zusammenstellen lassen und erhalten
rechtliche Unterstützung in der Startphase.
Generell eignet sich die Unternehmergesellschaft für
Personen, die…
- ...in ihrer Branche ein Geschäftsmodell mit hohen
Risiken haben,
- ...wenig Kapital besitzen,
- ...eine langfristig existierende Firma gründen wollen,
- ...einen Jahresumsatz im mittleren Bereich erwirtschaften
wollen.
Fehler bei der Unternehmergründung
Bei der Gründung der Mini-GmbH können Fehler passieren.
Unternehmer, die diese Rechtsform in Erwägung ziehen,
sollten wissen, dass ein geringes Stammkapital nur theoretisch
möglich ist. Bei den ersten, sich häufenden Rechnungen
kann schnell eine Zahlungsunfähigkeit eintreten. Wenn
das passiert, und die UG überschuldet ist, ist es möglich,
dass der Geschäftsführer trotz Haftungsbeschränkungen
wegen
Insolvenzverschleppung haftet. Das Stammkapital von 25.000
Euro ist mit 25 % des Gewinns anzusparen. Das sollten Gründer
berücksichtigen.
Wer die Buchführung nicht beherrscht, bekommt schnell
Probleme. Auch bei der Mini-GmbH sind die Gesellschafter verpflichtet,
Buchführungs- und Bilanzierungsregeln einzuhalten. Weiterhin
müssen Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Vor der
Unternehmensgründung ist es sinnvoll, eine
Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, damit sich Fehler
von vornherein vermeiden lassen. Diese können schon bei
kleinsten Dingen, wie der Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen,
beim Impressum oder der Belehrung über das Widerrufs-
oder Rückgaberecht entstehen.
Ablauf der UG-Gründung kurz erklärt:
- Personen zahlen zuerst das Stammkapital von mindestens
1 Euro auf das Geschäftskonto ein,
- ein Notar beurkundet den Gesellschaftervertrag,
- anschließend veranlasst der Notar den Eintrag ins
Handelsregister,
- daraufhin erstellen die Jungunternehmer eine Eröffnungsbilanz,
informieren das zuständige Finanzamt über die
Firmengründung und erhalten eine Steuernummer.
- Im letzten Schritt ist ein Gewerbe für die Mini-GmbH
bei der zuständigen Behörde anzumelden.
- je nach Branche ist es erforderlich, weitere Anmeldungen
z.B. bei der zuständigen Kammer vorzunehmen oder branchenspezifische
Erlaubnisse einzuholen (z.B. spezielle Bescheinigungen für
die Gastronomie „Hygienezeugnis“).
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