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Gründung einer Unternehmergesellschaft – darauf ist zu achten

 

Bei der Unternehmergesellschaft, kurz UG, handelt es sich um eine Gesellschaftsform mit geringem Kapitaleinsatz und beschränkter Haftung. Sie lässt sich unkompliziert gründen. Deshalb ist sie für viele Jungunternehmer mit wenig Startkapital eine interessante Rechtsform. Doch die Unternehmergesellschaft passt nicht zu jedem. Auch können Fehler bei der Gründung passieren, die den Erfolg der Firma beeinflussen.

Was ist eine Unternehmergesellschaft?

Die haftungsbeschränkte UG wurde im Zuge der im November 2008 in Kraft getretenen Modernisierung des GmbH-Rechts, beim bgbl.de einsehbar, ins Leben gerufen. Sie soll die Gründung eines Unternehmens beschleunigen und attraktiver gestalten. Es handelt sich bei dieser Rechtsform um eine Mini-GmbH, beziehungsweise, wie in den Medien häufig genannt, um eine 1-Euro-GmbH. Sie ist damit nichts weiter als eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nur mit dem Unterschied, dass sich diese ohne Mindeststammkapital gründen lässt. Das Kapital von 25.000 Euro können die Gesellschafter nach und nach ansparen.

Für wen eignet sich die Unternehmergesellschaft

Die UG eignet sich für Personen, die wenig Kapital für den Firmenstart benötigen bzw. verfügbar haben, ein kleines Unternehmen gründen wollen und sich eine Haftungsbeschränkung wünschen. Mit der UG haben sie eine juristisch gesicherte Existenz. Wer alleine ist und keine Mittgesellschafter hat, kann die Mini-GmbH in Anspruch nehmen. Das Privatvermögen bleibt bei dieser Rechtsform in der Regel unberührt. Die Ansparung des Stammkapitals erfolgt nur bei einem Gewinn. Bei guter Entwicklung der UG lässt sich diese in eine vollwertige GmbH umändern. Eine einfache Möglichkeit, eine UG zu gründen, ist online bei firma.de. Dort können sich Jungunternehmer alle notwenigen Leistungen einer UG-Gründung zusammenstellen lassen und erhalten rechtliche Unterstützung in der Startphase.

Generell eignet sich die Unternehmergesellschaft für Personen, die…

  • ...in ihrer Branche ein Geschäftsmodell mit hohen Risiken haben,
  • ...wenig Kapital besitzen,
  • ...eine langfristig existierende Firma gründen wollen,
  • ...einen Jahresumsatz im mittleren Bereich erwirtschaften wollen.

Fehler bei der Unternehmergründung

Bei der Gründung der Mini-GmbH können Fehler passieren. Unternehmer, die diese Rechtsform in Erwägung ziehen, sollten wissen, dass ein geringes Stammkapital nur theoretisch möglich ist. Bei den ersten, sich häufenden Rechnungen kann schnell eine Zahlungsunfähigkeit eintreten. Wenn das passiert, und die UG überschuldet ist, ist es möglich, dass der Geschäftsführer trotz Haftungsbeschränkungen wegen Insolvenzverschleppung haftet. Das Stammkapital von 25.000 Euro ist mit 25 % des Gewinns anzusparen. Das sollten Gründer berücksichtigen.

Wer die Buchführung nicht beherrscht, bekommt schnell Probleme. Auch bei der Mini-GmbH sind die Gesellschafter verpflichtet, Buchführungs- und Bilanzierungsregeln einzuhalten. Weiterhin müssen Steuern auf den Gewinn gezahlt werden. Vor der Unternehmensgründung ist es sinnvoll, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, damit sich Fehler von vornherein vermeiden lassen. Diese können schon bei kleinsten Dingen, wie der Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, beim Impressum oder der Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht entstehen.

Ablauf der UG-Gründung kurz erklärt:

  • Personen zahlen zuerst das Stammkapital von mindestens 1 Euro auf das Geschäftskonto ein,
  • ein Notar beurkundet den Gesellschaftervertrag,
  • anschließend veranlasst der Notar den Eintrag ins Handelsregister,
  • daraufhin erstellen die Jungunternehmer eine Eröffnungsbilanz, informieren das zuständige Finanzamt über die Firmengründung und erhalten eine Steuernummer.
  • Im letzten Schritt ist ein Gewerbe für die Mini-GmbH bei der zuständigen Behörde anzumelden.
  • je nach Branche ist es erforderlich, weitere Anmeldungen z.B. bei der zuständigen Kammer vorzunehmen oder branchenspezifische Erlaubnisse einzuholen (z.B. spezielle Bescheinigungen für die Gastronomie „Hygienezeugnis“).
 

Weitere Informationen:
 
MS-Word-Vorlagen zu Thema Personalführung

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