Der Vermittlungsgutschein ist im Zuge der Aus- und Weiterbildung
von Arbeitsuchenden relativ bekannt. Was Unternehmen und Arbeitnehmer
oft nicht wissen, er steht auch ihnen zur Verfügung, wenn der
Bedarf gut begründet ist oder eine Arbeitslosigkeit droht.
Der Vermittlungsgutschein kurz erklärt
Den Vermittlungsgutschein gibt es eigentlich schon sehr lange.
Ursprünglich wurde er Arbeitsuchenden ausgehändigt, damit
sie private Arbeitsvermittler engagieren konnten, die ihnen
helfen sollten, eine neue Stelle zu finden. Leider zeigten
sich einige Lücken in den Verordnungen, die Vorgänge legitimierten,
die in der Öffentlichkeit scharf kritisiert wurden. Entsprechend
wurde hier nachgebessert. Aktuell heißt
der Vermittlungsgutschein daher Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Eingesetzt werden kann der AVGS für Weiterbildungsmaßnahmen,
aber auch nach wie vor für die Vermittlung in Arbeit. Einen
Rechtsanspruch auf den AVGS gibt es nicht, allerdings wird
er bei guter Begründung nur selten verwehrt.
Ausstellende Behörden
Der Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
kann bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter
gestellt werden. Es ist hierfür nicht zwingend notwendig,
arbeitsuchend zu sein. Arbeitnehmer die aufgrund fehlender
Kenntnisse von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können diesen
Gutschein für den Besuch einer fachlichen Weiterbildung oder
eines Coachings bekommen, um die Kündigung abzuwenden.
Die Abrechnung
Mit der Abrechnung hat der Inhaber nichts zu tun. Er muss
den AVGS im Original bei dem Anbieter der Maßnahme die er
in Anspruch nimmt, einreichen und diese rechnet dann mit der
ausstellenden Behörde ab.
Mögliche Maßnahmen
Maßnahmen, die mittels AVGS abgerechnet werden können, müssen
nach AZAV zertifiziert sein. Voraussetzung für den Erhalt
der Zulassung der Maßnahmen ist die Zertifizierung des Bildungsanbieters.
Da beide Zertifizierungen sehr viel Geld kosten, wurde der
Missbrauch der Gutscheine stark eingedämmt.
Genehmigte Maßnahmen können der Vermittlung in Arbeit, dem
Coaching, der Weiterbildung oder allem zusammen dienen. Themen
der Maßnahmen reichen vom Persönlichkeitsprofil über die Bewerbung
bis zum Kassentraining für Verkäufer oder die Vermittlung
von EDV-Kenntnissen.
Maßnahmen im Rahmen der AVGS-Angebote finden meist in Einzelterminen
oder Kleingruppen statt. Dies sichert die bestmögliche individuelle
Betreuung und den Lernerfolg.
Dokumentationspflicht durch die Anbieter
Für den Einsatz der Gutscheine gelten bestimmte Vorgaben
in Bezug auf die Termine, Inhalte und Dokumentation der Durchführung.
Da die Dokumentation die Unterschrift des Gutscheininhabers
erfordert, ist ein zusätzliches Kontrollinstrument vorhanden.
Die gesetzliche Grundlage
Alle rechtsrelevanten Details rund um den Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein sind im Qualifizierungschancengesetz
geregelt.
Der AVGS ist oft das Instrument für ein Coaching, dass dann
konkrete Bildungsziele aufzeigt, die ggf. mit Bildungsgutscheinen
gefördert werden können.
Informationen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer suchen den Gang zur Arbeitsagentur, im Volksmund
auch Arbeitsamt genannt, eher selten freiwillig. Dabei gibt
es durchaus Leistungen, die auch Menschen mit einem festen
Job beantragen können. Unter anderem der AVGS.
Unzufriedenheit im Job erzeugt einen Wechselwunsch. Mit dem
AVGS wäre es möglich, Unterstützung beim Wechsel der Arbeitgeber
zu bekommen. Die größte Hürde für wechselwillige Arbeitnehmer
stellt oft die Bewerbung dar. Hier können sie durch Coaches
unterstützt werden. Langfristig führt Frust im Job zu Krankheit
oder ohnehin zur Kündigung. Die Arbeitsagentur hat also durchaus
Interesse daran, einen Arbeitnehmer zu fördern, damit er nicht
früher oder später ohnehin Kunde wird.
Drohende Kündigungen können mittels Fortbildungen abgewendet
werden. Gerade die Digitalisierung überfordert viele Arbeitnehmer.
Mit einem AVGS können sie Schulungen besuchen und fehlende
Kenntnisse erwerben. Andere Gründe für drohende Kündigungen
können Unternehmensschließungen oder Krankheiten sein, die
eine Weiterbeschäftigung nicht erlauben. Gerade wenn die Gesundheit
der Grund ist, den Job wechseln zu müssen, hilft ein Coaching,
sich neue berufliche Ziele zu stecken. In der Praxis ist es
oft so, dass Menschen mit Erkrankungen ganz deprimiert sind
und keine Perspektive sehen. Das Coaching überrascht sie dann
und zeigt ihnen, dass sie noch viele Möglichkeiten haben,
beruflich tätig zu sein, auch wenn der alte Job nicht mehr
ausgeübt werden kann.
Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber möchten ihre Angestellten mit Weiterbildungen
unterstützen. Dabei stoßen sie vor allem finanziell oft an
ihre Grenzen. Läuft es gut, können Mitarbeitende nicht freigestellt
werden. Muss Kurzarbeit angemeldet werden, fehlen Gelder.
Arbeitgeber können Arbeitnehmern helfen, einen Vermittlungsgutschein
für Coachings oder Weiterbildungen zu bekommen, indem sie
ihnen entsprechende Nachweise ausstellen, dass sie ohne entsprechende
Kenntnisse von Arbeitslosigkeit bedroht wären. Die Unterstützung
bei Weiterbildungswünschen schützt letztendlich vor Abwanderung
der Mitarbeiter. Denn Aus-
und Weiterbildung wird inzwischen von Angestellten sehr
geschätzt und die Unterstützung schafft Vertrauen und Loyalität.
Informationen für Erziehende
Steht das Ende der Erziehungszeit bevor, können sich im Beruf
zahlreiche Veränderungen ergeben haben. Die Einarbeitung kann
nach längeren Pausen enorm erschwert sein. Hier wäre ein AVGS
ein gutes Instrument, den Pausierenden Sicherheit zu geben
und sie fachlich auf Anschluss zu bringen. Davon profitieren
letztendlich alle Seiten. Unterstützt der Arbeitgeber dies,
stehen die Aussichten auf einen AVGS gar nicht schlecht.
Abgesehen vom Fachlichen ergeben sich hier auch oft Themen
zum Zeit- und Selbstmanagement, vor allem wenn es vorher noch
keine Kinder gab. Auch solche Angebote können mit dem AVGS
wahrgenommen werden.
Informationen für Arbeitsuchende
Arbeitsuchende sind wohl die einzige Zielgruppe, die einen
AVGS
angeboten bekommen, ohne einen Antrag zu stellen. Ist dies
nicht der Fall, zeigt eine Nachfrage, dass großes Interesse
an einer Arbeitsaufnahme besteht und die Motivation hoch ist.
Hier ist es wichtig zu unterscheiden, ob es der AVGS Vermittlung
oder AVGS Qualifizierung ist, der ausgehändigt wird. Ersterer
richtet sich in der Regel an keinen festen Anbieter. Im Grunde
kann ein Arbeitsuchender zahlreiche private Arbeitsvermittler
beauftragen und nur dem erfolgreichen den Originalgutschein
aushändigen.
Die AVGS für Qualifizierung sind meist auf konkrete Anbieter
und Angebote ausgestellt. Wer selbst sucht und ein Wunschangebot
hat, kann dies mit seinem persönlichen Ansprechpartner besprechen.
Coaching – die unterschätzte Chance
Coachings haben vor allem auch durch die „Zwangsmaßnahmen“
der Agenturen für Arbeit und Jobcenter einen riesigen Imageverlust
erlitten. Dabei ist die Zahl der schwarzen Schafe hier deutlich
geringer als angenommen. Im Grunde sind Coachs begeistert,
wenn ihre Klienten sie fordern und ihr Rat gefragt ist. Zudem
verfügen Coaches über ein gutes Netzwerk, was ihren Kunden
zugutekommt.
Coachings bedeuten weder den Zwang in den erstbesten freien
Job noch Gesprächstherapie. Sie können Perspektiven eröffnen,
die Suchende nicht sehen, weil sie weder Berufsbilder noch
Arbeitsmarkt gut kennen. Gerade persönliche Krisen – und drohende
Kündigung, Frust im Job o.ä. sind solche, führen zu einem
Tunnelblick, der sich nur auf das drohende Unheil fokussiert
und Chancen gar nicht wahrnimmt.
Bildquelle: style66@pixabay.com - job-interview-3410427_1280
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