Die
Tätigkeitsfelder verschiedener Berufe ändern sich stetig. Entweder
werden Stellen schlichtweg abgebaut und die menschliche Arbeitskraft
durch Computer ersetzt oder es wird erwartet, dass sich die
Angestellten weiterbilden. Die ganze Technologie ist für viele
Betriebe notwendig, um mit der Schnelllebigkeit des Arbeitsmarktes
mithalten zu können. Doch auch die Angestellten müssen hier
mithalten und das kostet Geld. Hier tritt das Qualifizierungschancengesetz
auf den Plan, welches sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
lohnt.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Die Bundesregierung fördert mit staatlichen Mitteln die Weiterbildung
von Fachkräften und hilft so den Betrieben Geld für die Weiterbildungskosten
zu sparen. Die berufsbegleitenden Weiterbildungen sind für
beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr attraktiv
und Stellen können erhalten bleiben.
Interessierte Arbeitgeber müssen sich hierfür an den Arbeitgeber-Service
wenden, alle Arbeitnehmer dagegen an die Bundesagentur für
Arbeit.
Die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
In erster Linie geht es um die Zukunftsorientierung
und darum, die Kompetenzen der Mitarbeiter stetig zu erhalten
oder sogar zu verbessern. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies,
dass ihm sein Arbeitsplatz auch langfristig erhalten bleibt
und das, obwohl ein ständiger Wandel in der Wirtschaft stattfindet.
Auch Engpässe durch Fachkräftemangel können hierdurch verhindert
werden. Gerade dies ist in vielen Branchen ein großes Problem,
da keine jungen Fachkräfte nachkommen und die bereits älteren,
mit den ganzen Neuerungen mangels Weiterbildung nicht mehr
mithalten können. Arbeitnehmer bekommen ihre Weiterbildung
finanziert und während der ganzen Weiterbildung ihren vollen
Lohn bezahlt. Somit ist die Weiterbildung für sie wesentlich
attraktiver, da sie keine finanziellen Einbußen fürchten müssen.
Der Arbeitgeber dagegen darf sich über eine finanzielle Entlastung
freuen, da die Kosten für die Weiterbildung aber auch die
laufenden Lohnkosten während der Weiterbildung
vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit bezuschusst
werden.
Wer kann die Weiterbildungsförderung bekommen?
Grundsätzlich kann jeder, der in einem festen Beschäftigungsverhältnis
steht, und sich weiterentwickeln möchte die Förderung bekommen.
Auch Angestellte,
deren Arbeitsstelle wegen dem Strukturwandel gefährdet ist
oder aber Personen die in einem Engpassberuf arbeiten können
davon profitieren. Bei Engpassberufen handelt es sich um den
Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt.
Grundsätzlich muss sich aber der Betrieb für das Qualifizierungsgesetz
eignen, denn es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
So darf eine vergleichbare Weiterbildung nicht kürzer als
mindestens 4 Jahre zurückliegen, damit auch neues Wissen vermittelt
werden kann. Auch müssen die zu erwerbenden Qualifikationen
zukunftsorientiert sein und die Weiterbildung muss von einem
zertifizierten externen Bildungsanbieter durchgeführt werden.
Was den Umfang betrifft, so muss die Weiterbildung über 160
Unterrichtseinheiten bieten.
Eine Chance für den Arbeitsmarkt
Wer in einem Betrieb arbeitet, der dieses Gesetz
in Anspruch nimmt, kann sich glücklich schätzen. Eine stetige
Weiterbildung ist die einzige Chance um seine Stelle zu behalten
und für den Arbeitsmarkt auch weiterhin attraktiv zu bleiben.
Gerade Fachkräfte sollten diese Chance unbedingt nutzen.
Bildquelle: style66@pixabay.com - job-interview-3410427_1280
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