Es klingt so schön, dass es viele Arbeitnehmer
anscheinend gar nicht glauben: Berufstätige haben das
Recht auf einen Extraurlaub, um sich weiterzubilden –
bei vollem Gehalt. Die Möglichkeiten für einen Bildungsurlaub
sind vielfältig und reichen von Sprachkursen bis zu politischer
Arbeit. Trotzdem wird das Angebot nur zögerlich genutzt.
Offizielle Statistiken gibt es nicht, Experten schätzen
jedoch, dass nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer von ihrem
Recht auf einen Bildungsurlaub Gebrauch macht. Entweder, weil
sie von ihrem Recht nichts wissen, oder weil sie es nicht
in Anspruch nehmen wollen, um Ärger mit dem Chef aus
dem Weg zu gehen. Dabei bringt ein Bildungsurlaub beiden Seiten
Vorteile und sollte vom Arbeitgeber unbedingt unterstützt
werden: Wer beruflich am Ball bleiben will, muss sich schließlich
auch persönlich weiterentwickeln. Zusatzqualifikationen
werden nicht nur bei Bewerbungen
im Personalwesen sehr geschätzt, auch die Weiterbildung
der Belegschaft ist ein wichtiges Thema, das langfristig das
Unternehmen stärkt.
5 zusätzliche Urlaubstage in fast allen Bundesländern
In der Regel sind 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr vorgesehen
– in manchen Bundesländern wie Berlin kann man
auch alle zwei Jahre 10 Tage am Stück nehmen. Der Bildungsurlaub
wird von den Ländern geregelt, weshalb es kleine Unterschiede
zu beachten gibt. Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer
derzeit in 14 von 16 Bundesländern: Nur Bayern und Sachsen
sind von der Regelung ausgeschlossen. In manchen Bundesländern
ist der Anspruch allerdings nur in Betrieben ab einer bestimmten
Größe und ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer
gegeben. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Urlaub
rechtzeitig beantragt wird: Je nach Bundesland beträgt
die Frist vier bis acht Wochen. Genauer nachlesen kann man
die Bestimmungen der Länder auf der Bildungsurlaub-Infoseiten
des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB.
Breites Angebot an Bildungsmöglichkeiten
Wichtig ist: Ein Bildungsurlaub muss nicht in direktem Zusammenhang
mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Er ist also nicht
als Schulung oder berufliche Weiterbildung zu verstehen. Neben
direkt beruflich relevanten können auch persönlichkeitsbildende
Kurse, politische Seminare, Bildungsreisen oder Sprachkurse
gemacht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kurs als
Bildungsurlaub anerkannt ist. Dementsprechend trägt der
Arbeitnehmer die Kosten selbst, der Arbeitgeber ist lediglich
verpflichtet, während des Urlaubs den Lohn weiterzuzahlen.
Eine übersichtliche Liste mit Anbietern in ganz Deutschland
gibt
es hier.
Ein Bildungsurlaub gilt als normaler Urlaub
Für die Genehmigung von Bildungsurlaub gelten dieselben
Regeln wie für normalen Urlaub. Er muss vom Arbeitgeber
genehmigt werden und kann von diesem auch abgelehnt werden,
etwa wenn bereits zu viele Kollegen in diesem Zeitraum beurlaubt
sind oder aus dringenden betrieblichen Gründen. In diesem
Fall muss der Urlaub aber zu einem anderen Zeitpunkt genehmigt
werden und kann auch ins nächste Jahr mitgenommen werden
– generell ablehnen kann der Arbeitgeber ihn nicht.
Der Inhalt des Bildungsurlaubs ist Sache des Arbeitnehmers
und darf vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden. Nach geltendem
Arbeitsrecht darf er Einspruch erheben, wenn ein Angebot ihm
als Bildungsurlaub fragwürdig erscheint. Generell dürfen
Arbeitnehmer aber alle Angebote wahrnehmen, die im jeweiligen
Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind. Eine Klage ist
daher nicht besonders aussichtsreich.
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