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Bildungsurlaub – viel gelobt, selten genutzt

 

Es klingt so schön, dass es viele Arbeitnehmer anscheinend gar nicht glauben: Berufstätige haben das Recht auf einen Extraurlaub, um sich weiterzubilden – bei vollem Gehalt. Die Möglichkeiten für einen Bildungsurlaub sind vielfältig und reichen von Sprachkursen bis zu politischer Arbeit. Trotzdem wird das Angebot nur zögerlich genutzt.

Offizielle Statistiken gibt es nicht, Experten schätzen jedoch, dass nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer von ihrem Recht auf einen Bildungsurlaub Gebrauch macht. Entweder, weil sie von ihrem Recht nichts wissen, oder weil sie es nicht in Anspruch nehmen wollen, um Ärger mit dem Chef aus dem Weg zu gehen. Dabei bringt ein Bildungsurlaub beiden Seiten Vorteile und sollte vom Arbeitgeber unbedingt unterstützt werden: Wer beruflich am Ball bleiben will, muss sich schließlich auch persönlich weiterentwickeln. Zusatzqualifikationen werden nicht nur bei Bewerbungen im Personalwesen sehr geschätzt, auch die Weiterbildung der Belegschaft ist ein wichtiges Thema, das langfristig das Unternehmen stärkt.

5 zusätzliche Urlaubstage in fast allen Bundesländern

In der Regel sind 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr vorgesehen – in manchen Bundesländern wie Berlin kann man auch alle zwei Jahre 10 Tage am Stück nehmen. Der Bildungsurlaub wird von den Ländern geregelt, weshalb es kleine Unterschiede zu beachten gibt. Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer derzeit in 14 von 16 Bundesländern: Nur Bayern und Sachsen sind von der Regelung ausgeschlossen. In manchen Bundesländern ist der Anspruch allerdings nur in Betrieben ab einer bestimmten Größe und ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer gegeben. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Urlaub rechtzeitig beantragt wird: Je nach Bundesland beträgt die Frist vier bis acht Wochen. Genauer nachlesen kann man die Bestimmungen der Länder auf der Bildungsurlaub-Infoseiten des Deutschen Gewerkschaftsbunds DGB.

Breites Angebot an Bildungsmöglichkeiten

Wichtig ist: Ein Bildungsurlaub muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Er ist also nicht als Schulung oder berufliche Weiterbildung zu verstehen. Neben direkt beruflich relevanten können auch persönlichkeitsbildende Kurse, politische Seminare, Bildungsreisen oder Sprachkurse gemacht werden. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. Dementsprechend trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, während des Urlaubs den Lohn weiterzuzahlen. Eine übersichtliche Liste mit Anbietern in ganz Deutschland gibt es hier.

Ein Bildungsurlaub gilt als normaler Urlaub

Für die Genehmigung von Bildungsurlaub gelten dieselben Regeln wie für normalen Urlaub. Er muss vom Arbeitgeber genehmigt werden und kann von diesem auch abgelehnt werden, etwa wenn bereits zu viele Kollegen in diesem Zeitraum beurlaubt sind oder aus dringenden betrieblichen Gründen. In diesem Fall muss der Urlaub aber zu einem anderen Zeitpunkt genehmigt werden und kann auch ins nächste Jahr mitgenommen werden – generell ablehnen kann der Arbeitgeber ihn nicht.

Der Inhalt des Bildungsurlaubs ist Sache des Arbeitnehmers und darf vom Arbeitgeber nicht beeinflusst werden. Nach geltendem Arbeitsrecht darf er Einspruch erheben, wenn ein Angebot ihm als Bildungsurlaub fragwürdig erscheint. Generell dürfen Arbeitnehmer aber alle Angebote wahrnehmen, die im jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sind. Eine Klage ist daher nicht besonders aussichtsreich.

 

Weitere Informationen:
 
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