Die
Führung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Aufgaben
und Pflichten verbunden. Hierzu zählt auch ein sinnvolles
und zielgerichtetes Personalmanagement, das sich auf die Bedürfnisse
und Eigenheiten der Arbeitnehmer bezieht. Nur mit motiviertem
Personal ist es möglich, ein Unternehmen dauerhaft erfolgreich
und konkurrenzfähig zu halten. Daher kann die Wahl eines
Betriebsrates als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
das gegenseitige Verständnis optimieren und somit auch
das Personalmanagement erleichtern. Vor der Wahl ist es sinnvoll
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die wichtigsten Details
rund um den Betriebsrat und seine Gründung zu kennen. Die
zehn folgenden Fragen und Antworten bieten einen umfangreichen
Überblick. 1.
Wann wird der Betriebsrat gewählt?
Die
Wahlzeitpunkte für den Betriebsrat sind gesetzlich festgelegt.
So finden Betriebsratswahlen in Deutschland alle vier Jahre
statt. Die nächste offizielle Wahl in Unternehmen wird
zwischen dem ersten März und dem 31. Mai 2018 durchgeführt.
Wird in einem Unternehmen jedoch zum ersten Mal gewählt,
kann die Wahl auch außerhalb dieses ursprünglichen
Turnus stattfinden.
2. Wie
lange bleibt der Betriebsrat im Amt?
Grundsätzlich
ist die Amtszeit des Betriebsrates auf vier Jahre ausgelegt.
Es kann jedoch sein, dass aus verschiedenen Gründen ein
früheres Ende der aktuellen Amtszeit eintritt. Dies ist
unter anderem der Fall, wenn ein Betriebsratsmitglied sein
Amt niederlegt, oder diesem enthoben wird. Kürzere oder
längere Amtszeiten sind außerdem möglich,
wenn nicht zum regulären Wahlzeitpunkt gewählt wird.
Wird der Betriebsrat mehr als zwölf Monate vor der nächsten
regulären Wahl gegründet, so bleibt er nur bis zu
diesem Zeitpunkt im Amt. Fällt die Gründung auf
einen Zeitpunkt, der maximal zwölf Monate vor der nächsten
gesetzlich vorgegebenen Wahl liegt, so bleibt der Betriebsrat
bis zum übernächsten Wahlzeitpunkt im Amt.
3. Wer
kann für den Betriebsrat kandidieren?
Jeder
Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens, der im Rahmen der
Betriebsratswahl wahlberechtigt ist, darf kandidieren. Entscheidend
ist hier außerdem eine Betriebszugehörigkeit von
wenigstens sechs Monaten. Angestellte, die eine Führungsposition
einnehmen, dürfen sich nicht für eine Betriebsratskandidatur
entscheiden.
4. Sind
alle Mitarbeiter wahlberechtigt?
Angestellte
eines Unternehmens, die zum Ende der Betriebsratswahl volljährig
werden, sind wahlberechtigt. Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte
und Mini- oder Midijobber dürfen ebenfalls an der Wahl
teilnehmen. Beschäftigt das Unternehmen Leiharbeiter,
so sind diese ebenfalls wahlberechtigt, wenn sie für
mehr als drei Monate im Unternehmen arbeiten. Erneut ausgenommen
von der Wahlberechtigung sind Führungskräfte.
5. Welche
Voraussetzungen gibt es für die Wahl eines Betriebsrates?
Um
einen Betriebsrat zu gründen, muss ein Unternehmen mindestens
fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen,
unter denen sich wiederum drei wählbare Arbeitnehmer
befinden. Wie groß der gewählte Betriebsrat letztlich
sein wird, wird anhand der Betriebsgröße festgelegt.
Die Größe staffelt sich hierbei wie folgt:
- fünf
bis zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer: ein Betriebsratsmitglied
- 21
bis fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer: drei Betriebsratsmitglieder
-
51 bis einhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: fünf
Betriebsratsmitglieder
-
101 bis zweihundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: sieben
Betriebsratsmitglieder
-
201 bis vierhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: neun Betriebsratsmitglieder
-
401 bis siebenhundert wahlberechtigte Arbeitnehmer: elf
Betriebsratsmitglieder
Unternehmen
mit einer deutlich höherliegenden Arbeitnehmerzahl können
die genaue Anzahl der Betriebsratsmitglieder unter §
9 des Betriebsverfassungsgesetzes nachlesen.
6. Wie
läuft die Betriebsratswahl ab?
Der
Ablauf einer Betriebsratswahl ist fest vorgeschrieben. Er
startet mit der Bildung des Wahlvorstandes und endet mit der
Annahme des Wahlergebnisses durch die neuen Betriebsratsmitglieder.
Dazwischen
liegen einige wichtige Punkte wie die Bekanntgabe der kandidierenden
Angestellten und Wahlberechtigten und auch die Stimmabgabe
und Auswertung. Eine detaillierte Übersicht über
die einzelnen Schritte der Betriebsratswahl finden Interessierte
in einem Artikel auf poko.de.
7. Welche
Auswirkungen hat ein Betriebsrat auf das Unternehmen?
Selbstverständlich
führt die Wahl eines Betriebsrates zu einigen unternehmensinternen
Veränderungen. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang
die Angaben
des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Diese nennen als direkte
Auswirkung unter anderem eine gerechte Entlohnung der Angestellten,
ein faireres Gehaltsgefüge bezüglich weiblicher
und männlicher Angestellter und auch eine Steigerung
der Produktivität im Unternehmen. Die Produktivitätssteigerung
lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass
sich die Mitarbeiter in einem Unternehmen mit Betriebsrat
häufig besser verstanden und berücksichtigt fühlen.
8. Welche
Aufgaben hat der Betriebsrat?
Angestellte,
die sich in den Betriebsrat wählen lassen, sind künftig
mit einigen Pflichten betraut. So beteiligt sich der Betriebsrat
an wichtigen personellen Entscheidungen wie Versetzungen,
Kündigungen und auch Neueinstellungen von Mitarbeitern
und vertritt deren Bedürfnisse gegenüber der Arbeitgeberseite.
Doch
auch rund um Arbeitszeiten, die Arbeitsplatzgestaltung und
die faire Behandlung von Minderheiten wie behinderten oder
alten Mitarbeitern hat der Betriebsrat ein besonderes Vertretungsrecht.
Inzwischen gehört auch die Weiterbildung
zu den zentralen Themen der Betriebsratsarbeit. Damit
enden die Möglichkeiten des Betriebsrates jedoch nicht.
Auch Tarifbestimmungen und die Entlohnung der Angestellten
sind Punkte, die die Arbeit des Betriebsrates bestimmen.
9. Genießen
Betriebsratsmitglieder einen Kündigungsschutz?
Mitglieder
des gewählten Betriebsrates genießen einen besonders
starken Schutz vor Kündigung. Ihnen kann während
ihrer Amtszeit nur dann gekündigt werden, wenn es hierfür
einen schwerwiegenden Grund gibt und der Betriebsrat der außerordentlichen
Kündigung zustimmt. Stimmt der Betriebsrat jedoch nicht
zu, so muss der Arbeitgeber seinen Kündigungswunsch gegenüber
des zuständigen Arbeitsgerichtes verteidigen und dort
auf eine entsprechende Entscheidung hoffen.
10. Müssen
Betriebsratsmitglieder geschult sein?
Spezielle
Grundkenntnisse sind für die künftigen Betriebsratsmitglieder
zwar förderlich, jedoch nicht obligatorisch. Da die Mitglieder
einen besonderen Anspruch auf Schulungen und eine entsprechende
Arbeitsbefreiung haben, können sie sich auch während
ihrer Amtszeit umfangreich weiterbilden.
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