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Thema: Arbeitszeugnisse
 

Anmerkungen zu Arbeitszeugnissen

Diese Arbeitszeugnisse sind mit besonderer Rücksichtnahme auf die Belange von Arbeitgebern wie Arbeitnehmer konzipiert. Arbeitszeugnisse sind einer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Karriere. Von einigen absoluten Top-Positionen abgesehen, müssen bei jeder Bewerbung makellose Referenzen vorgelegt werden. Verlassen Arbeitnehmer ein Unternehmen, dann haben Sie ein Recht auf ein Zeugnis.

 

Zeugnisse werden unterschieden zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein Arbeitgeber hat die Pflicht, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis zu bescheinigen, mit dem der Arbetnehmer keine Nachteile auf dem Arbeitsmarkt hat. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig, d.h. das Zeugnis darf keine für ungünstigen oder sogar unwahren Aussagen enthalten.

Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses

  • Angaben zu Person
  • Ein- und Austrittsdatum
  • Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion
  • Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit
  • Verantwortungsbereich
  • Wechsel innerhalb des Unternehmens (mit Datum)
  • evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, Prokura, etc.
  • evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc.
  • Angaben zur Firma

Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • Besonders hervorzuhebende Leistungen
  • Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
  • persönliche Merkmale
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht bei Entlassung oder statt dessen erfolgter Auflösung des Vertrages)
  • Grund für die Erstellung des Zeugnisses, zum Beispiel der Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich
  • zukunftsweisende Abschiedsformel (" zu unserem Bedauern ... für die Zukunft wünschen wir ..." oder ähnliches)

Was noch im qualifizierten Arbeitszeugnis beachtet werden sollte

  • In Zwischenzeugnissen werden Ihre wichtigen Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen oft nicht richtig erwähnt
  • Gute Wünsche für eine berufliche und private Zukunft müssen enthalten sein.

Was nicht im Arbeitszeugnis stehen darf bzw. sollte

  • Negative Beobachtungen und Bemerkungen
  • Gehalt
  • Kündigungsgründe
  • Vorstrafen
  • Abmahnungen
  • Krankheiten
  • Fehlzeiten
  • Leistungsabfall
  • Alkoholabhängigkeit
  • Behinderungen
  • Betriebsratstätigkeit
  • Gewerkschaftsengagement - Achtung: Ein schwarzer Punkt am Seitenrand soll signalisieren, dass Sie Gewerkschaftsmitglied sind
  • Parteizugehörigkeit - Achtung: Ein Strich steht für "Mitglied einer linksgerichteten Organisation"
  • Religiöses
  • Engagements
  • Nebentätigkeiten
  • Ehrenämter
  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten
  • im Text darf nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.

Tipp: Was juristisch einwandfrei ist, muss noch lange kein gutes Zeugnis sein. Haben Sie nur ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten, haben Sie noch das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Haben Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen - zu Recht oder Unrecht - nicht zusagt, haben Sie keinen Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Deshalb ist es besser, dass der Arbeitgeber Ihnen einen Zeugnisentwurf zur Stellungnahme vorlegt. Wenn Sie mit dem Zeugnisentwurf unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem (Ex-) Arbeitgeber über Verbesserungen sprechen.

Die Geheimsprache der Zeugnisse

Auch wenn Ihr (Ex-) Chef das Zeugnis in bester Absicht schreibt, kann die Sache für Sie übel ausgehen. Dann nämlich, wenn Ihr Vorgesetzter mit den Feinheiten der Zeugnisgeheimsprache nicht vertraut ist. Im ehrlichen Glauben, Ihnen gute Leistungen zu bescheinigen, kann eine bestimmte Formulierung von anderen Arbeitgebern als ein eindeutig negatives Werturteil verstanden werden.
Leider hat sich in Deutschland diese Geheimsprache in die Zeugnisformulierung eingeschlichen. Mit dieser Geheimsprache werden ungünstige Beurteilungen möglichst positiv klingend gemacht, damit keine ungesetzlichen Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden.
Aber Achtung: Viele weitere Bewerbungsratgeber, die vorgeben diese Codes entschlüsseln zu können, widersprechen sich häufig in wesentlichen Teilen, so z.B., ob die Formulierung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" gegenüber "zu unserer vollen Zufriedenheit" schlechter oder besser zu bewerten ist.

Tipp: Falls Sie möchten, dass Ihr Zeugnis nicht mit der Geheimcodesprache interpretiert wird, können Sie folgende Formulierung vor den Schlusssatz im Zeugnis setzen lassen: "Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen. Eine Interpretation im Sinne einer "Zeugnissprache" würde die Aussage dieses Zeugnisses nicht im Sinne der Verfasser wiedergeben."

 
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